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Vorteile der Stadtsanierung

Stadtsanierung bietet nicht nur allgemeine Vorteile für die Gesellschaft durch die Erhaltung der historischen Stadt. Stadtsanierung bietet konkrete Vorteile für den einzelnen Immobilieneigentümer:

  • Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln
  • Befreiung von Auslagen und Abgaben (so werden beispielsweise in Sanierungsgebieten, die im umfassenden Verfahren laufen, keine Erschließungsbeiträge erhoben).

Darüber hinaus erfahren Objekte in Sanierungsgebieten durch die Gesamtwirkung aller Maßnahmen häufig eine spürbare Wertsteigerung.

So viele Vorteile bedeuten auch Pflichten

Zum einen besteht eine umfassende Auskunftspflicht für Eigentümer, Mieter, Pächter und Ähnliche. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass im Extremfall zur "Erforschung des Sachverhalts" die Vorlage bestimmter Unterlagen, ja das persönliche Erscheinen bestimmter Beteiligter, behördlich angeordnet werden kann.

Zum anderen hat der Gesetzgeber festgeschrieben, daß die sanierungsbedingten Erhöhungen des Bodenwertes beim umfassenden Verfahren in Form von Ausgleichsbeträgen abzuschöpfen sind.

Zu den Pflichten bei der Sanierung im umfassenden Verfahren gehört ferner die Vorlage von Bauvorhaben, Abbrüchen, Nutzungsänderungen, Ablagerungen, Abgrabungen, Aufschüttungen, Veräußerungen, Grundbucheintragungen, Teilungen, Baulasten und weiteren Vorgängen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung.