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Kriegsopferfürsorge

Es ist Ziel der Kriegsopferfürsorge, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, Elternteils oder Kindes durch Leistungen angemessen auszugleich oder zu mildern. Hierbei steht die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes sowie durch besondere Lebensumstände auftretende Bedarfe von Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen im Vordergrund, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.

Ähnlich wie die Sozialhilfe kennt auch die Kriegsopferfürsorge folgende Bereich:

  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfen für einen besonderen Bedarf (z. B. Erholungshilfe, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe)

 Ob jemand unter den begünstigten Personenkreis fällt und welche Hilfen geleistet werden können, kann nur in einem Einzelfallgespräch geklärt werden.