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Datum: 18.10.2023

Neuer Baustellenabschnitt am Michelsberg

St.-Getreu-Straße wieder frei / Leitungsverlegungsarbeiten rücken ab 23. Oktober in den Bereich Ottobrunnen – Maienbrunnen

Ein neuer Teilabschnitt der Leitungsverlegungsarbeiten am Michelsberg beginnt am 23. Oktober. Nach Abschluss der Arbeiten in der St.-Getreu-Straße werden die Bauarbeiten in der Straße „Michelsberg“ ab der Einmündung „Michelsberg – St.-Getreu- Straße“ in Richtung Maienbrunnen fortgeführt.

Ab dem 23. Oktober 2023 bis voraussichtlich 31. Dezember 2023 gelten folgende Verkehrsregelungen:

Die Sperrung der St.-Getreu-Straße im Einmündungsbereich Michelsberg wird aufgehoben.

Die Straße „Michelsberg“ wird ab der Einmündung „Michelsberg - St.-Getreu-Straße“ in Richtung Maienbrunnen gesperrt. Die Zufahrt zum Anwesen Michelsberg 10 / Klosteranlage erfolgt vom Torschuster aus über den Michelsberg.

Die Anwohnerinnen und Anwohner im Ziegelhof werden über die Baufirma direkt über die jeweils bestehende Zufahrtsmöglichkeit informiert. Aktuell besteht die Zufahrt zum Ziegelhof noch über die Straße „Michelsberg“. Mit Aufnahme der Arbeiten an der Einmündung „Michelsberg - St.-Getreu- Straße“ in Richtung Maienbrunnen ist der Ziegelhof über den Maienbrunnen anfahrbar. Im weiteren Baufortgang wird die Zufahrt zum Ziegelhof wieder von der Straße „Michelsberg“ aus möglich sein.

Ebenso werden die Anwohnerinnen und Anwohner im Ottobrunnen direkt über die jeweils bestehende Zufahrtsmöglichkeit informiert. Aktuell besteht die Zufahrt zum Ottobrunnen noch über die Straße „Michelsberg“. Mit Aufnahme der Arbeiten an der Einmündung „Michelsberg – St.-Getreu-Straße“ in Richtung Maienbrunnen ist der Ottobrunnen über den Maienbrunnen anfahrbar.

Im Maienbrunnen müssen ab dem 23. Oktober die vorhandenen Parkplätze zwischen Hausnummer 18 und 34 jeweils Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr entfallen. Ersatzstellflächen werden im Ottobrunnen zur Verfügung gestellt.

Die Sperrung ist erforderlich, da Baustellen-LKW vom Abtsberg aus über den Maienbrunnen zu- und abfahren müssen. Bei Durchführung der Arbeiten im Einmündungsbereich „Michelsberg – Ottobrunnen“ wird laut Fa. Pfaffinger der öffentliche Verkehr in Richtung Ottobrunnen seitlich am Baubereich vorbeigeführt.