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Datum: 13.03.2024

Verfahrenslotsinnen helfen jungen Menschen mit Behinderung

Neues Beratungsangebot der Stadt Bamberg unterstützt Ratsuchende und deren Familien ganz individuell

Die Stadt Bamberg bietet seit dem 1. Januar 2024 durch den Einsatz von zwei Verfahrenslotsinnen eine neue Anlaufstelle zur Beratung, Unterstützung und Begleitung von jungen Menschen und deren Familien an, die potenziell Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

Mit Eingliederungshilfe sind Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft gemeint. Ziel ist es, für Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis einschließlich 26 Jahren mit (drohender) Behinderung gleichberechtigte Chancen in Bildung und Arbeit, in der Freizeitgestaltung und der Selbstverwirklichung herzustellen.

Die Verfahrenslotsinnen unterstützen ratsuchende junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien bei der Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs und informieren zu passenden Leistungen. Die Hilfesuchenden können bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen unterstützt werden. Es können Kontakte zu den passenden öffentlichen Trägern und weiteren Stellen im Bamberger Hilfenetzwerk hergestellt werden. Bei Bedarf werden die Hilfesuchenden auch beim Ausfüllen der richtigen Anträge unterstützt und bei Verwaltungsverfahren begleitet. Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig und auf Wunsch auch anonym.

Hilfen für junge Menschen zusammenführen

Eine weitere Aufgabe der Verfahrenslotsinnen besteht darin, die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe für junge Menschen beim Jugendamt zusammenzuführen. Nach der aktuellen Gesetzesregelung ist das Jugendamt für Hilfen für junge Menschen ohne Behinderung und für Hilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung zuständig. Junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung erhalten dagegen Hilfeleistungen von den Bezirken. Diese Regelungen stellt Ratsuchenden damit Hürden bei der Inanspruchnahme und Antragsstellung ihrer individuellen Hilfemöglichkeiten.

Die Verfahrenslotsen sind ein neues Angebot im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, bei dem nun alle jungen Menschen mit Behinderung, egal ob körperlich, geistig oder seelisch, beraten werden.

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Jahr 2021 sieht der Gesetzgeber eine schrittweise Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Ab dem Jahr 2028 sollen damit alle Leistungsangebote für junge Menschen bei den örtlichen Jugendämtern verortet sein. Zukünftig wird daher nicht mehr unterschieden, ob ein junger Mensch mit oder ohne Behinderung einen Hilfebedarf hat, sondern nur welche Unterstützung ein junger Mensch braucht, um inklusiver Teil der Gesellschaft zu sein.

Kontakt zu Verfahrenslotsinnen

Für die Stadt Bamberg nehmen Ivonne Schmidt und Alice Karg die Aufgaben der Verfahrenslotsinnen wahr. Ein Beratungstermin kann telefonisch unter 0951/87-1584 bzw. 0951/87-1538 und per E-Mail an verfahrenslotse@stadt.bamberg.de vereinbart werden.

Die Beratungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs im Büro der Verfahrenslotsinnen im Rathaus am ZOB, Promenadestraße 2a, oder bei Hilfesuchenden zu Hause statt. Bei Bedarf wird auch eine telefonische Beratung angeboten.