Kommunalwahl am 15. März 2020
Alle sechs Jahre finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In Bamberg wird dabei der/die Oberbürgermeister/in gewählt und der Stadtrat.
Oberbürgermeisterwahl
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Dies wäre bei der diesjährigen Wahl am 29.03.2020, dem zweiten Sonntag nach dem Wahltag.
Stadtratswahl
Der Stadtrat in Bamberg besteht laut Bayerischer Gemeindeordnung aus 44 Mitgliedern.
Bei der Wahl zum Bamberger Stadtrat können 44 Stimmen vergeben werden, welche panaschiert (über verschiedene Wahlvorschläge verteilt) und kumuliert (pro Kandidat bis zu 3 Stimmen) werden dürfen.
Kommunalwahl 2020 - Die Ergebnisse
- Kommunalwahl 2020 - Oberbürgermeisterwahl
- Kommunalwahl 2020 - Oberbürgermeisterwahl, Stichwahl
- Kommunalwahl 2020 - Stadtratswahl
Nachrichten
Bekanntmachungen und Informationen
Die am 12.02.2020 veröffentlichte Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters am 15. März 2020 enthielt einen redaktionellen Fehler. Die Bekanntmachung wird anbei daher mit Datum 14.02.2020 erneut veröffentlicht:
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschäge für die Wahl des Oberbürgermeisters am 15. März 2020
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates am 15. März 2020
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters am 15. März 2020
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 15. März 2020
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen hat am 17.12.2019 begonnen und endet am 23.01.2020.
Unterstützungsunterschriften können ab dem Tag nach der Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags geleistet werden und zwar bis spätestens 03.02.2020, 12:00 Uhr.
Ort dafür ist das Rathaus am ZOB, Zi. 1.13 zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-14 Uhr).