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Stadtjugendamt

Das Jugendamt ist nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das Jugendamt für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Diese Aufgaben werden zweigliedrig wahrgenommen durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch das Jugendamt (Verwaltungsteil).

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Nachrichten:

 

11.05.2012

11.05.2012

09.05.2012

 

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