STÄRKEN vor Ort
Was ist STÄRKEN vor Ort?
STÄRKEN vor Ort ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union finanziert. Für den Zeitraum 2009 - 2011 ist ein Fördervolumen von knapp 99 Mio. Euro vorgesehen. Kommunen können sich bei der zuständigen ESF-Regiestelle um eine Aufnahme in das Programm bewerben. Dabei soll die Umsetzung stadtteilbezogen mit bis zu 100.000 € Förderung pro Stadtteil erfolgen. Ein grundlegendes Kritierium für eine Förderung durch das BMFSFJ ist, dass der jeweilige Stadtteil in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Die Soziale Stadt" aufgenommen ist. Diese Staddteile können allerdings sinnvoll erweitert werden.
In der konkreten Umsetzung können in den Fördergebieten sog. Mikroprojekte mit jeweils bis zu 10.000 € gefördert werden. Die Förderung erfolgt dabei zu 100 % aus ESF-Mitteln.
Welche Stadtteile werden in Bamberg gefördert?
Die Stadt Bamberg hat sich für die Förderphase 2009 - 2011 mit zwei Stadtteilen um eine Aufnahme in das Förderprogramm beworben. Ausgehend von den beiden Gebieten der "Sozialen Stadt" handelt es sich hierbei um die neu definierten Gebiete Bamberg-Süd und Bamberg-Ost.
Welcher Personenkreis soll erreicht werden?
STÄRKEN vor Ort will zur Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen beitragen und Frauen mit Problemen bei Einstieg und Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstützen.
Darüber hinaus sollen zivilgesellschaftliche Beteiligung und die Vernetzung der lokalen Akteure unterstützt werden.
Die Adressaten des Förderprogramms müssen ihren Lebensmittelpunkt im jeweiligen Fördergebiet haben. Das Programm verfolgt dabei einen niedrigschwelligen Ansatz und will diejenigen ansprechen, die durch die Regelförderung oder andereadressatenspezifische Angebote nur sehr schwer erreichbar sind.
Wie sollen die Ziele erreicht werden?
Grundlage für die Umnsetzung ist der sogenannte lokale Aktionsplan. Dieser wird von allen relevanten lokalen Akteuren, dem Begleitausschuss und der lokalen Koordinierungsstelle erarbeitet. Der lokale Aktionsplan orientiert sich an dem vor Ort vorhandenen Bedarf und schreibt konkrete Umsetzungsschritte fest. Diese Vorgehensweise ermöglicht maßgeschneiderte Mikroprojekte die sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientieren.
Was ist ein Mikroprojekt und wie kann es gefördert werden?
Ein Mikroprojekt ist ein zeitlich befristetes Projekt (in der laufenden Förderperiode bis 31.12.2009), das im Sinne des Förderprogramms zur Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen oder von Frauen mit Problemen bei Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben beiträgt.
Projekte können laufend bei der lokalen Koordinierungsstelle beantragt werden. Die Förderhöchstsumme liegt bei max. 10.000 €. Nach Überprüfung der Förderfähigkeit leitet die Koordinierungsstelle den entsprechenden Antrag an den lokalen Begleitausschuss weiter.
Welche Aufgaben hat der Begleitausschuss?
Der lokale Begleitausschuss berät über Inhalt und regionale Bedeutung der eingereichten Mikroprojekte und entscheidet über die Verwendung der Fördergelder. Die positive Entscheidung des lokalen Begleitausschusses bildet die Grundlage für die Bewilligung des Mikroprojektes.
Darüber hinaus begleitet der Ausschuss die Mikroprojekte während der Durchführung. Im Begleitausschuss unter Vorsitz der Jugendamtsleiterin arbeiten mit: Ämter, Stadtteilmanagement, Projektsteuerung/Planung (Soziale Stadt), potentielle Mikroprojektträger, Bewohner des jeweiligen Fördergebietes, Vertreter der Zielgruppen sowie die lokale Koordinierungsstelle.
Wo laufen die Fäden zusammen?
Zentrale Anlaufstelle für potentielle Projektträger oder -teilnehmer ist die lokale Koordinierungsstelle. Diese ist Teil der Stadtverwaltung und beim Jugendamt angesiedelt. Sie nimmt die Projektanträge entgegen, stellt die Kommmunikation zwischen ESF Regiestelle, Verwaltung und den Projektträgern sicher.
Weitere Aufgaben:
- Ermittlung und Beratung der Antragsteller
- Bearbeitung der Anträge
- Sicherstellung des Mittelabrufs, der Mittelvergabe und der Mittelverwendungsprüfung

