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Amt für soziale Angelegenheiten

Wussten Sie schon, dass Sozialhilfe die älteste Form einer Sozialleistung ist und deren Geschichte bis ins Mittelalter zurück geht?

Früher, eine kirchliche Fürsorge für Arme und Kranke, in der Folgezeit durch gesetzliche Vorschriften wie „Armenpflegegesetze“, in der Weimarer Republik durch die „Reichsfürsorgepflichtverordnung“ erhielt sie die zeitnahe Anpassung.

Letztendlich durch das 1961 in kraft getretene Bundessozialhilfegesetz und das ab 01.01.2005 geltende Sozialgesetzbuch Teil XII wurde die Sozialhilfe zu einer modernen, den aktuellen Erfordernissen und Bedarfen angepasste Sozialleistung, die neben den übrigen Säulen der sozialen Absicherung immer mehr Bedeutung gewonnen hat.

Sozialhilfe bedeutet Lebenshilfe für die Bürger und Bürgerinnen, die sich nicht selbst helfen und diese Hilfe auch nicht von Dritten erhalten können. Im Vordergrund stehen die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen, jedoch auch die persönliche Beratung und das Fallmanagement, das die Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen zum Ziel hat. Verwaltungsvereinfachung und Transparenz ist hierbei die Basis für eine moderne Sozialhilfeverwaltung.

 

Aktuelle Themen

Deutscher Städtetag: Sozialleistungen der Städte in Not – Ausgabenanstieg stoppen – Kostenverteilung neu regeln 

 

Hier gibt es mehr Informationen und die Broschüre.  Zahlen und Fakten zur Entwicklung kommunaler Sozialausgaben

Öffnungszeiten

  Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

 

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