Stadtjugendamt
Das Jugendamt ist nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das Jugendamt für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Diese Aufgaben werden zweigliedrig wahrgenommen durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch das Jugendamt (Verwaltungsteil).
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