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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtung - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) (früher: Heimaufsicht)

Mit dem Begriff "Heimaufsicht" wird die Tätigkeit der von der Landesregierung bestimmten Heimaufsichtsbehörden beschrieben, die nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) darauf hinwirken, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Heimen für Menschen mit Behinderung beachtet und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Hierzu erfolgen z. B. regelmäßige Überprüfungen der einzelnen Einrichtungen.

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (bisher: Heimaufsicht) informiert und berät Bewohner und ihre Angehörigen in Angelegenheiten, die sich auf das Wohnen in einer stationären Einrichtung beziehen und ist insbesondere auch Ansprechpartner für deren Beschwerden.

Weiter informiert und berät die Fachstelle auch die Einrichtungen und deren Träger sowohl bei der Planung als auch beim Betrieb der Einrichtungen.

Die Aufgaben der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) umfassen damit sowohl Beratungs- und Informationsfunktionen als auch Überwachungs- und Kontrollfunktionen.

Bitte beachten Sie:

Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.