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Inhalt

Was sind Werbeanlagen?

Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis oder Beruf dienen.

Das sind beispielsweise:

  • Leuchtreklamen aller Art (an Fassaden, über Schaufenstern)
  • Firmenlogos
  • aufgemalte Schriften und Ensemble an Fassaden
  • Werbeausleger und Werbetransparente
  • Beschriftungen auf festen Markisen
  • Schaufensterbeklebungen
  • freistehende Werbeanlagen wie Pylone, Standschlder, Sammelhinweisanlagen etc.
  • Schaukästen, Speisekartenkästen sowie
  • Plakattafeln, Plakatständer, Plakatsäulen und Werbeplanen an Baugerüsten

Grundsätzliche Genehmigungspflicht

Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen über 1 m² baugenehmigungspflichtig. Werbeanlagen unter 1 m², die sich innerhalb der Grenzen des Stadtdenkmales befinden, benötigen daher nur eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Außerhalb des Stadtdenkmales sind diese an der Stätte der Leistung grundsätzlich verfahrensfrei.

Bitte beachten Sie auch im Bereich des Stadtdenkmals die besonderen Anforderungen der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung der Stadt Bamberg.

Beratung

Wir beraten Sie vor der Antragstellung und geben Ihnen nützliche Hinweise: Viele Fragen zur Ausführung, Größe, Form und Anbringungs- bzw. Aufstellungsort der Werbeanlage lassen sich durch ein persönliches Gespräch klären.

Um korrekte Auskünfte erteilen zu können, bringen Sie bitte zur Beratung mit:

  • einen Lageplan im Maßstab 1:1000,
  • ein Foto des Ortes, an dem Sie die Werbeanlage anbringen bzw. aufstellen möchten,
  • eine Fassadenansicht und eine Skizze der geplanten Werbeanlage mit Maßangaben
  • oder eine farbige Fotomontage des Anbringungs- bzw. Aufstellungsortes mt Darstellung der geplanten Werbeanlage.