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Neugründung einer Stiftung

Die Mitarbeiterinnen der Kämmerei, Abteilung Stiftungswesen, beraten Sie gerne, wenn Sie die Neugründung einer Stiftung in Bamberg planen. Es können Auskünfte über die Möglichkeiten gegeben werden, Ihre Stiftung durch die Stadt Bamberg betreuen und verwalten zu lassen und so von den Vorteilen, die eine öffentliche Verwaltung bietet, zu profitieren (z.B. bei der Betreuung von Immobilien). Dadurch kann Ihr Willen als Stifter dauerhaft gewahrt und die Verwirklichung des von Ihnen ausgewählten Stiftungszwecks verlässlich sichergestellt werden.

Dies kann entweder durch eine gemeinnützige Treuhandstiftung oder eine gemeinnützige rechtlich selbstständige Stiftung erfolgen. Die Gründung der Stiftung beginnt dem Festlegen eines Stiftungszweckes und dem Entwurf eines Stiftungskonzepts sowie einer Stiftungssatzung. Die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen, hat jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist. Dieser Weg steht auch Vereinen und anderen juristischen Personen offen. Es stellt sich auch oft die Frage, ob eine Stiftungsgründung zu Lebzeiten oder per Testament erfolgen soll. Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches persönliches Gespräch an.

07.09.2021