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Der Weg zur eigenen Stiftung

Sie sind Ihren Weg gegangen, haben etwas aufgebaut, Erfolge erzielt. Heute blicken Sie auf ein Lebenswerk zurück, das Sie mit Stolz erfüllt. Sie stellen sich die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, noch einmal etwas Dauerhaftes zu schaffen, das über Ihre Lebensspanne hinaus wirkt.

Anlass für Gedanken dieser Art ist vielleicht ein Erlebnis, das Sie tief bewegt. Ein Glücksfall, der zu besonderem Dank verpflichtet, oder ein Schicksal, das betroffen macht. Vielleicht auch ein Jahrestag, ein runder Geburtstag, ein Firmenjubiläum oder einfach
die Verbundenheit mit der Stadt Bamberg und ihren Menschen. Sie halten inne und spüren die Herausforderung, ein unübersehbares Zeichen zu setzen, das unvergesslich bleibt. Mit Ihrem Namen oder Ihrem Unternehmen verbinden sich ein Lebenswerk und ein Vermögen. Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Werk auch künftig in Ihrem Namen und Ihrem Willen fortwirkt.

Sie als Stifter verschließen nicht die Augen vor der Zukunft, sondern setzen sich aktiv dafür ein, dass die Einrichtungen, Kulturgüter und Werte, die für Sie wichtig sind, auf Dauer gefördert werden können. Ihre Stiftung bringt Ihr Verantwortungsb

Den Zweck Ihrer Stiftung bestimmen Sie ganz allein. Sie können kommunale Einrichtungen und Bereiche der Stadt Bamberg begünstigen, die Ihnen ganz besonders wichtig sind: z.B. die Altenheime und Krankenhäuser der Sozialstiftung, städtische Jugendzentren und Jugendprojekte, Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, Bildung, Soziales oder Kulturelles in Bamberg.

In sieben Schritten wollen wir Ihnen hier zeigen, wie Sie eine leistungsfähige Stiftung errichten. Wir unterstützen Sie hierbei gerne und begleiten Sie in allen grundsätzlichen Fragen des Steuer- und Satzungsrechts, der Zweckwidmung sowie der Anlage des Stiftungsvermögens.

Etwa die Hälfte aller Stiftungen sind sogenannte "nichtrechtsfähige", auch "treuhänderische" oder "unselbstständige" Stiftungen genannt (im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung). Das heißt: Sie stehen in der Verwaltung eines Treuhänders, z.B. der Stadt Bamberg.

Schritt 1 - Wichtige Fragen vorab klären

Bevor Ihre Vorstellungen von "Ihrer" Stiftung klare Konturen gewinnen, sollten Sie eine Reihe von Fragen für sich beantworten:

  • Wollen Sie die Stiftung zu Lebzeiten errichten oder auf testamentarischem Wege?
  • Wollen Sie die Stiftung zunächst mit einem Anfangsvermögen ausstatten und die Dotation erst zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen?
  • Wie viel Kapital können Sie der Stiftung zur Verfügung stellen, damit sie langfristig auf einer sicheren finanziellen Basis arbeiten kann?
  • Welchen Zweck soll die Stiftung haben? Liegen Ihnen bestimmte Förderbereiche besonders am Herzen?

Schritt 2 - Stiftungstyp wählen

Es gibt eine Vielzahl von Stiftungsformen und -typen:

  • Anstaltsstiftungen
  • Stiftungen des privaten oder des öffentlichen Rechts
  • Rechtsfähige Stiftungen
  • Nichtrechtsfähige (oder: unselbstständige, treuhänderische) Stiftungen
  • Örtliche Stiftungen
  • Familienstiftungen
  • Bürgerstiftungen
  • Wissenschaftsstiftungen
  • Stipendienstiftungen
  • Kunststiftungen
  • Wohlfahrtsstiftungen usw.

Etwa die Hälfte aller Stiftungen sind sogenannte "nichtrechtsfähige", auch "treuhänderische" oder "unselbstständige" Stiftungen genannt (im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung). Das heißt: Sie stehen in der Verwaltung eines Treuhänders, z.B. der Stadt Bamberg.

Schritt 3 - Die Stiftung ins Leben rufen

Nachdem klar ist, in welche rechtliche und inhaltliche Richtung sich Ihre Stiftung bewegen wird (Schritt 2) sind wir gerne bereit, zusammen mit Ihnen einen Satzungsentwurf zu erarbeiten.

Im Wesentlichen legt die Satzung den Namen der Stiftung, die Rechtsform, den Zweck, die Höhe des Stiftungsvermögens und die Organe der Stiftung fest.

Insbesondere ist hierbei zu beachten:

  • Namensgebung: Soll die Stiftung Ihren eigenen Namen tragen oder an eine bestimmte Person erinnern? Was wollen Sie mit dem Namen der Stiftung zum Ausdruck bringen?
  • Die Zweckformulierung ist besonders wichtig: Sie sollte einerseits so präzise sein, dass der Stifterwille zweifelsfrei erkennbar ist. Zum anderen muss sie jedoch so "elastisch" sein, dass der Stiftungszweck den sich wandelnden Aufgabenstellungen gerecht werden kann.
  • Die Formulierung des Zwecks steht in engen Zusammenhang mit der Vermögensausstattung der Stiftung. Mit nur geringen finanziellen Mitteln lassen sich keine weitgesteckten Ziele verfolgen. Insbesondere sind die Förderinstrumente von der Höhe der zu erwartenden Erträge abhängig. Das Wünschenswerte muss mit dem Realisierbaren in Übereinstimmung gebracht werden. Es empfiehlt sich, die Förderaufwendungen (für Projekte, Stipendien, Preise usw.) zu beziffern und mit den Ertragsaussichten des Stiftungsvermögens zu vergleichen. In aller Regel wird eine Stiftung erst bei einer Kapitalausstattung von ca. 500.000 Euro bzw. vergabefähigen Mitteln von 25.000 Euro wirksam tätig sein können. Bei geringerem Vergabevolumen erscheinen institutionelle Förderaktivitäten sinnvoll.
  • Es ist außerdem festzulegen, wer über den Einsatz der Stiftungsmittel beschließen soll. So kann der Stifter bestimmen, dass die Vergabe der Stiftungsmittel in alleiniger Verantwortung des Treuhänders liegt. Er kann aber auch ein gesondertes Stiftungsgremium einsetzen, das Vorschläge für die Vergabe der Stiftungsmittel erarbeitet und gegebenenfalls darüber beschließt. Von welcher Möglichkeit der Stifter Gebrauch macht, ergibt sich aus seinen persönlichen Vorstellungen, sollte aber auch von der Höhe des Stiftungsvermögens abhängig gemacht werden. Bei einer Stiftung mit nur geringem Vermögen dürfte ein zu großes Entscheidungsgremium Kosten in einer Höhe verursachen, die eine sinnvolle Verwirklichung des Stiftungszwecks erschweren.

Die treuhänderische Stiftung ist mit der Unterzeichnung durch den Stifter und den Treuhänder errichtet. Bei der rechtsfähigen Stiftung wird die Stiftungssatzung von der Regierung von Oberfranken als Stiftungsaufsicht geprüft. Erst wenn die Regierung von Oberfranken die Stiftung anerkannt hat, ist sie offiziell errichtet.

Schritt 4 - Steuerliche Vorteile nutzen

Die Ausstattung der Stiftung mit Vermögen ist - wie alle anderen Zuwendungen - bis zu einer Höhe 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte des Stifters steuerlich abzugsfähig. Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke erhöht sich dieser Betrag auf 10 %.

Mit dem neuen Stiftungsförderungsgesetz (2000) hat der Gesetzgeber zwei weitere Abzugsmöglichkeiten geschaffen:

  • Stiftungshöchstbetrag: Über den bisherigen Spendenabzug hinaus sind Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung jährlich in Höhe von 20.450 Euro abziehbar.
  • Gründungshöchstbetrag: Besondere Berücksichtigung erfahren im Falle von Neugründungen Zuwendungen in den "Vermögensstock" einer Stiftung (§ 10 b Abs. 1a EStG). Diese können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Betrag von 307.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Spendenabzug, der seiner Höhe nach innerhalb des 10 - Jahreszeitraumes nur einmal in Anspruch genommen werden kann, erfolgt auf Antrag des Zuwendungsgebers und in dem von ihm vorgegebenen Umfang. Er tritt neben den bisherigen Spendenhöchstbetrag und die zuvor genannte Neuregelung des Stiftungshöchstbetrags und wird über deren Höchstgrenzen hinaus gewährt. Von dieser Regelung werden all diejenigen Vermögenszuwendungen erfasst, die von einer natürlichen Person innerhalb eines Jahres nach Stiftungsgründung geleistet werden.

Wegen einer umfassenden Beratung zu den nutzbaren steuerlichen Vorteilen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Schritt 5 - Stiftungsvermögen anlegen und managen

Durch die Anlage des Stiftungsvermögens werden die Erträge erwirtschaftet, die zur Verwirklichung des Stiftungszweckes und damit der Vorstellungen des Stifters eingesetzt werden. Bei der Vermögensanlage berücksichtigen wir zum einen die Anlageinteressen und Vorstellungen des Stifters bzw. der Stiftung, andererseits sind aber auch stiftungs- und steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten. Die Befreiung von den Ertrags- und Substanzsteuern führt bei den für Stiftungsvermögen in Frage kommenden Anlagearten überwiegend zu erhöhten Nettorenditen. Alle Erträge der Stiftung müssen jedoch zeitnah für die Satzungszwecke ausgegeben werden. Nur Veräußerungsgewinne dürfen dem Stiftungsvermögen zugeschlagen werden. Bei den von uns verwalteten Stiftungen sind wir stets bemüht ausgewogene und vor allem risikoarme Anlagenformen zu wählen, um einerseits das Grundstockvermögen im seinem Bestand zu sichern und andererseits einen bestmöglichen Ertrag zur Verwirklichung des Stiftungszwecks zu erzielen.

Schritt 6 - Stiftungsmanagement

Neben der Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei

  • der Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
  • der inhaltlichen Betreuung von Förderprojekten und Programmen in Zusammenarbeit mit den Stiftungsgremien
  • der Erstellung und Veröffentlichung von Ausschreibungstexten
  • der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
  • der Vorbereitung von Gremiensitzungen und der Umsetzung der Beschlüsse
  • der Erstellung von Finanzplänen und Projektvorlagen
  • der Buchführung einschließlich der Erstellung des Jahresberichtes und des testierten Vermögensnachweises
  • der Erstellung der steuerlichen Erklärungen zur Erlangung von Freistellungsbescheiden

Dies gilt gleichermaßen für die Verwaltung rechtsfähiger sowie nichtsrechtsfähiger treuhänderischer Stiftungen.

Schritt 7 - Synergien nutzen und Kosten sparen

Die Arbeit einer Stiftung bringt unterschiedliche finanzielle Belastungen mit sich. Die Stadt Bamberg betreut bereits heute über 20 rechtsfähige und nichtsrechtsfähige Stiftungen, deren aller Ziel die Förderung Bamberger Bürgerinnen und Bürger sowie entsprechender Institutionen ist. Durch die Rationalisierung der Verwaltung, die Bündelung des Fachwissens, den Rückgriff auf die Erfahrungen anderer Organisationen kann Doppelarbeit vermieden werden. Synergieeffekte werden ausgenutzt. So liegt der Aufwand für Verwaltungskosten bei allen von uns verwalteten Stiftungen unter 10% des jährlicher Stiftungsertrages.

Der wichtigste Schritt - Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wir werden gemeinsam mit Ihnen den Stiftungszweck finden, der Ihnen als Stifter und der Stadt Bamberg und ihren Bürgerinnen und Bürgern als Begünstigte am besten gerecht wird.

Wir haben ein gemeinsames Ziel: Die Förderung Bambergs sowie seiner Bürgerinnen und Bürger!