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Feinstaubinformationen

Unter PM10 (Particulate Matter 10 µm; 1 000 µm = 1 mm) ist Feinstaub mit einer Korngröße kleiner gleich 10 µm zu verstehen. Die Feinstäube belasten Atemwege und Lunge. Die winzigen Teilchen können bis tief in die Lunge eindringen und sind daher besonders gesundheitsgefährdend.

Für Feinstaub gibt es eine Vielzahl von natürlichen und anthropogenen Quellen. Partikel natürlicher Herkunft werden beispielsweise vom Erdreich aufgewirbelt, aber auch Pollen, Pilzsporen und andere Bioaerosolpartikel machen einen Teil der Partikel natürlicher Herkunft aus. Anthropogen erzeugte Partikel entstammen im Wesentlichen von Schornsteinen aus Industrieprozessen und Industriefeuerungen, Schüttgutumschlag, dem Auspuff von mit Diesel betriebenen Fahrzeugen, aus Haushalten und Kleinverbrauchern.

Beim Abrieb von Bremsen, Autoreifen und Straßenbelag werden ebenfalls Partikel freigesetzt.

In der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22.BImSchV) sind die ab dem 01. Januar 2005 einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte für PM10 zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt:

  • Tagesmittelwert 50 µg/m³ (35 zulässige Überschreitungen pro Jahr)
  • Jahresmittelwert 40 µg/m³

Erstmalig im Juli 2005 kam das neue Feinstaubmessgerät FH 62 I-R, hergestellt von der Firma Thermo Electron (Erlangen) GmbH zum Einsatz. Das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg ist somit in der Lage, neben den bisher gemessenen Schadstoffen wie Stickoxiden, Kohlenmonoxid und Ozon sowie meteorologischen Parametern auch Feinstaub PM10 zu messen.