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Was bedeutet barrierefrei?

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Im Einzelnen betrachtet bedeutet "barrierfrei" demnach:

  • Gestaltete Lebensbereiche: Alles, was von Menschen gestaltet wird, kann unter dem Aspekt der Barrierefreiheit betrachtet werden, also nicht nur Gebäude und Wege, sondern auch z.B. Veranstaltungen oder Internetseiten. Nicht dazu gehören natürliche Lebensbereiche, z.B. ein Wald, ein Sandstrand, eine Felswand - aber sobald der Mensch gestaltend eingreift, kann wieder für Barrierefreiheit gesorgt werden, z.B. mit einem Waldweg, einem Bootssteg oder einer Seilbahn.
  • Zugänglich und nutzbar: Eine Einrichtung muss nicht nur (z.B. stufenlos mit dem Rollstuhl) erreicht werden, sondern auch sinnvoll genutzt werden können (z.B. indem Informationen auch für sinnesbehinderte Menschen verfügbar sind. So reicht es bei einem Hotel nicht aus, das Gebäude barrierefrei zu erschließen, der Aufzug muss beispielsweise auch über eine Ansage der Stockwerke verfügen. Ebenso sollten nur noch Rauchmelder mit einem Lichtsignal verwendet werden, damit schwerhörige und gehörlose Menschen in einem Brandfall auch gewarnt werden.
  • In der allgemein üblichen Weise: Ist beispielsweise der Vordereingang nicht für Menschen im Rollstuhl nutzbar und werden diese auf einen Hintereingang verwiesen, ist der Zugang nicht „in der allgemein üblichen Weise“ gewährleistet.
  • Ohne besondere Erschwernis: Zugang und Nutzung sollen für behinderte Menschen ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sein, z.B. ohne langwierige vorherige Anmeldung oder Beantragung.
  • Grundsätzlich ohne fremde Hilfe: Es ist immer die Lösung zu wählen, mit der möglichst viele behinderte Menschen eine Einrichtung allein nutzen können.