"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Fahrdienste für Menschen mit Behinderung

Persönliche Freiheit und Lebensfreude hängen in hohem Maß auch von der eigenen Mobilität ab. Eine Behinderung schränkt diese Beweglichkeit und Selbstbestimmung oft ein. Leitstungen zur Beförderung mit dem Fahrdienst für Menschen mit Behinderung sind eine Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zielsetzung dieser Hilfe ist es, Menschen mit Behinderung, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur unzureichend benutzen können, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zur ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Wofür kann ich den Fahrdienst nutzen?

Der Fahrdienst soll Ihnen insbesondere zur Begegnung und zum Umgang mit nicht behinderten Menschen dienen und den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen, ermöglichen.

Ausgeschlossen sind:

  • Fahrten zu ärztlichen und therapeutischen Maßnahmen und Zwecken sowie teilstationären Einrichtungen (bei Krankenkasse oder Reha-Träger anfragen)
  • zu Schulen, Ausbildungsstätten, zum Arbeitsplatz (hier bei Arbeitsagentur erkundigen)

Wie und wo beantrage ich die Leistung?

Die Zuständigkeit hat sich von der Stadt Bamberg auf den Bezirk Oberfranken verlagert. Die Abrechnung der Beförderung mit dem Fahrdienst im Rahmen der Eingliederungshilfe wird seit 01.04.2009 oberfrankenweit geregelt. Behinderte Menschen können sich Fahrtkosten pauschaliert vom Bezirk erstatten lassen (40 Euro pro Monat) oder tatsächliche Kosten mit Nachweis geltend machen (bis zu 200 Euro im Monat).

Da es sich um eine Leistung im Rahmen der Sozialhilfe handelt, ist sie einkommensabhängig. Geben Sie im Antrag an, zu welchem Zweck Sie die Fahrt benötigen, z. B. Theaterbesuch, Geburtstagsfeier u. ä. und begründen Sie, warum Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.

Fahrdienste in Bamberg und Umgebung