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Der Fachdienst für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Das Team des Fachdienstes für unbegleitete minderjährige Ausländer ist zentraler Ansprechpartner für alle minderjährige Flüchtlinge, Jugendhilfeträger, Vormünder und Polizei.
Unbegleitete Minderjährige sind Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind und ohne sorgeberechtigtes Elternteil nach Deutschland einreisen.
Aufgabe des Fachdienstes ist es diesen Kindern und Jugendlichen zu helfen, sich in Deutschland zu integrieren und die nötige Unterstützung zu bekommen. Dabei ist das Team unter anderem für die Koordinierung und die Durchführung entsprechender Hilfen zuständig.

Wie kommen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bamberg?

Unbegleitete Minderjährige kommen  insbesondere aus den aktuellen Krisengebieten Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea und Somalia. Sie gelangen überwiegend über das Mittelmeer, durch verschiedene Länder unter oftmals lebensbedrohlichen Umständen nach Deutschland. Nicht selten machen die jungen Menschen traumatische Erfahrungen auf ihrer Flucht.

Die Flüchtlinge werden entweder von der Erstaufnahmeeinrichtung Oberfranken im Stadtgebiet Bamberg an das Jugendamt vermittelt, von der Polizei aufgegriffen und an das Jugendamt vermittelt, oder sie melden sich selbstständig bei den Behörden.

Wo werden sie untergebracht?

Die jungen Menschen werden registriert, medizinisch untersucht und es erfolgt ein Erstgespräch und eine Alterseinschätzung mithilfe einer qualifizierten Inaugenscheinnahme durch den Fachdienst.

Anschließend werden sie vorläufig in einer Inobhutnahmestelle in Obhut genommen  und pädagogisch und psychologisch betreut. Die Verweildauer der jungen Menschen in dieser Einrichtung beträgt bis zu ein Monat, bis sie im Rahmen der bundesweiten Verteilung in andere Städte oder Landkreise verteilt werden oder sie verbleiben in Bamberg.

Bei einem Verbleib der Jugendlichen in Bamberg wird im Rahmen eines Clearingverfahrens der Jugendhilfebedarf festgestellt, eine rechtliche Vertretung  (Vormund) bestellt und eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung in Zuständigkeit der freien Träger gesucht.

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für unbegleitete Minderjährige in der Zuständigkeit vom Jugendamt. Diese organisiert, koordiniert und steuert die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der jungen Menschen. Es hat die gesetzliche Verpflichtung sich um diese Kinder und Jugendlichen zu kümmern und ihnen Schutz, Hilfe und Unterstützung zu bieten.

Was sind Aufgaben Jugendamt für die Minderjährigen?

Das Jugendamt ist in erster Linie für die Versorgung der jungen Menschen mit einer geeigneten Unterbringung und einer pädagogischen Betreuung zuständig. Sie werden in diesen Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfe auf eine eigenständige Lebensführung vorbereitet. Im Rahmen der Hilfeplanung werden die jungen Menschen auf diesem Weg vom Fachdienst des Jugendamts begleitet. Dabeiarbeiten die Fachkräfte in enger Absprache mit den Vormündern, den jungen Menschen, den Jugendhilfeträgern, sowie anderen Behörden wie Ausländerbehörde, Schulen, Regierung, Polizei und Asylsozialberatung zusammen.

Weitere Aufgaben sind:

  • Alterseinschätzung (Qualifizierte Inaugenscheinnahme) und das Treffen von vorläufigen Schutzmaßnahmen ( Vorläufige Inobhutnahme)
  • Bundesweite Umverteilung
  • Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bezüglich Vormundschaften und Ruhen der elterlichen Sorge
  • Prüfung von Art und Umfang der individuell notwendigen Hilfemaßnahmen und Ent­scheidung darüber
  • Beratung bei Problemlagen
  • Krisenintervention in Notsituationen
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Stellen wie Sozialamt, Ausländerbehörde, Arbeitsagentur, Schule uvm.