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Inhalt

Förderverfahren

Im gesamten Verfahren der Förderung ist stets zu unterscheiden zwischen dem Bund-Land-Verhältnis, dem Land-Gemeinde-Verhältnis und dem Gemeinde-Eigentümer-Verhältnis.

Die Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, private Investitionen vorzubereiten. Das Baugesetzbuch ordnet deshalb die Finanzierungsverantwortung für die Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen der Gemeinde und für die Baumaßnahmen grundsätzlich den Eigentümern der Gebäude oder Grundstücke zu. Da die Kosten der städtebaulichen Erneuerung in aller Regel die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen und Privaten übersteigen, gewähren der Bund und der Freistaat Bayern Städtebauförderungsmittel nach den Städtebauförderungsrichtlinien.

Förderschwerpunkte

  • Vorbereitende Untersuchungen
  • Weitere Vorbereitung (Städtebauliche Rahmenpläne, Wettbewerbe, Bebauungsplan-Entwürfe, Zeit- und Maßnahmenpläne, Kosten- und Finanzierungsübersichten, Sozialplan, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, Stadtmarketing usw.)
  • Grunderwerb (mit den dazugehörigen Nebenkosten)
  • Ordnungsmaßnahmen (Bodenordnung, Freilegung von Grundstücken, Herstellung oder Änderung von Erschließungsanlagen, insbesondere der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze, von Spielplätzen und Grünanlagen usw.)
  • Baumaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Neu- und Ersatzbauten, Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung, Verlagerung oder Änderung von Betrieben)
  • Sonstige Kosten

Fördergegenstände

Das öffentliche Interesse an Sanierungsmaßnahmen begründet ein räumlich und zeitlich begrenztes Sonderrecht. Sanierungsmaßnahmen sind deshalb zügig durchzuführen. Fördergegenstand ist die Sanierungsmaßnahme als Einheit, dass heißt: ein bestimmtes Gebiet. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme.
Innerhalb dieses Gebietes werden im Rahmen der verfügbaren öffentlichen Mittel und der privaten Finanzkraft diejenigen Maßnahmen durchgeführt und gefördert, die zur Erreichung des Sanierungsziels erforderlich sind (= Einzelmaßnahmen).

Gemeindeaufgabe

Die Gemeinde hat die Verantwortung für die Sanierungsmaßnahme, die als "Gesamtmaßnahme" Fördergegenstand ist. In den "Finanzierungstopf" der Gemeinde fließen zum Einen die Landesmittel der Städtebauförderung. Diese schließen ihrerseits den Bundesanteil ein. Zum Anderen beinhaltet der Topf den gemeindlichen Eigenanteil sowie die "sonstigen Einnahmen". Aus diesem Fördervolumen kann die Gemeinde ihre eigenen öffentlichen Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung finanzieren und gleichzeitig auch private Investitionen fördern.

Die Gemeinde erhält die Städtebauförderungsmittel des Freistaates als Zuschuss.

Sanierungsmaßnahmen von privaten Eigentümern innerhalb eines Sanierungsgebietes sind Bestandteile der Gesamtmaßnahme. Daher kann der Eigentümer für die sanierungsbedingten Kosten, die er nicht decken kann, Städtebauförderungsmittel beantragen.

Zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wird zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bamberg ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen, in dem Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahme, Finanzierung und Förderung, Zeitplan und Nutzung usw. vereinbart werden. Die öffentliche Förderung kann bis zur Höhe aller unrentierlichen Kosten gehen.

Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierung ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde. Daher ist Ansprechpartner für den privaten Investor immer die Sanierungsabteilung im Stadtplanungsamt der Stadt Bamberg.