Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Asylbewerber und weitere Ausländer mit noch nicht verfestigtem Bleiberecht erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Das Amt für soziale Angelegenheiten ist ausschließlich für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, d.h. für die Leistungsgewährung zuständig (Sicherung des Lebensunterhaltes mit Krankenversorgung).