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Baulandkataster der Stadt Bamberg

Die erhöhte Nachfrage nach Wohnraum hat die Stadt Bamberg mit Beschluss des Bau- und Werksenates vom 04.07.2018 dazu veranlasst, ein Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Baulandkataster dient dem Zweck, einzelne Baulücken zu schließen und ihrer städtebaulich geeigneten Nutzung zu zuführen. Eine Baulücke ist ein unbebautes oder ein geringfügig bebautes Grundstück (bei dem das Baurecht nicht in vollem Umfang ausgenutzt wurde), welches innerhalb eines bebauten Ortsteiles liegt. Baulücken können planungsrechtlich nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar sein. Grundstückseigentümer, Bauwillige, Architekten und Bauträger können sich durch ein Baulandkataster grundsätzlich über vorhandene Baulücken und deren Bebauungsmöglichkeiten informieren.

Im anonymisierten Baulandkataster ist die Lage der Baulücken auf einem Plan dargestellt.
Durch Zoomen und Anklicken des jeweiligen Flurstückpunktes sind weitere Informationen über die Flurstücksnummer, die Grundstücksgröße, den jeweiligen Bebauungsplan bzw. die Möglichkeit der Bebauung nach § 34 BauGB (Innenbereich, Nutzung nach Art der näheren Umgebung) und über das Baugebiet in dem die Baulücke liegt (WA: allgemeines Wohngebiet, WR: reines Wohngebiet oder Mi: Mischgebiet) verfügbar.

Wichtige Informationen zum Baulandkataster:

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Stadt Bamberg Angaben zu Eigentümern nur dann veröffentlichen oder weitergeben, wenn diese ausdrücklch schriftlich zugestimmt haben.
  • Eigentümer einer Baulücke haben das Recht der Veröffentlichung ihres Grundstückes zu widersprechen. Die Löschung der jeweiligen Daten wird nach Eingang des schriflichen Widerspruchs (mit Eigentums- und Identitätsnachweis) bei der Stadt Bamberg schnellstmöglich erfolgen.
  • Bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche – insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens – können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden.
  • Die Aufnahme bzw. die Darstellung der Flächen im Baulandkataster erfolgt ohne Gewähr.
  • Eine Haftung für die kurz- oder mittelfristige Bebaubarkeit der dargestellten Flächen, wird nicht übernommen.

Ansprechpartner für bauordnungs- und planungsrechtliche Fragen bei konkreten Bauvorhaben ist die Bauberatung.

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Stadt Bamberg, Stadtplanungsamt, Baulandkataster: Stand 2/2023
Kartengrundlage: OpenStreetMap