Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.04.2024
Stand: 12.04.2024