Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 11.08.2023
Stand: 11.08.2023