Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg
Sie haben eine Idee für Bamberg? Wir unterstützen Sie dabei!
Die Antragstellung für die Unterstützungsfonds 2026 ist vom 27. April bis 7. Juni möglich.
Für das Jahr 2026 stellt die Stadt Bamberg drei Unterstützungsfonds mit jeweils 50.000 Euro bereit.
Egal ob engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Institutionen – Sie können Ihre Projektidee einreichen und eine Förderung aus den Fonds I, II oder III beantragen. Gesucht werden kreative und konkrete Vorhaben, die unsere Stadt noch lebenswerter machen. Gefördert werden Projekte, die klar abgegrenzt und in sich abgeschlossen sind.
Über die Anträge entscheidet – je nach Thema – der zuständige Fachsenat des Stadtrats im Herbst. Wird Ihr Projekt ausgewählt, können Sie eine Förderung von bis zu 3.000 Euro erhalten.
Jetzt mitmachen und Bamberg gemeinsam gestalten!
Überblick über die Ziele der drei Fonds sowie die wichtigsten Infos zu Vergabe und Antragstellung:
Fonds I: Schule, Hort, Kitas und Büchereien
Gefördert werden Projekte, die Bildungsangebote stärken, den Zugang zu Bildung verbessern oder Kinder und Jugendliche gezielt unterstützen und begleiten.
Fonds II: Zusammenhalt in der Stadt und für Vereine
Im Fokus stehen soziale und kulturelle Projekte, die den Zusammenhalt in Bamberg stärken.
Dazu zählen zum Beispiel Initiativen, die soziale Ungleichheit verringern, sowie Projekte, die unser kulturelles Erbe bewahren und die Vielfalt in der Stadt sichtbar machen.
Fonds III. Mobilität, Klima und Umwelt
Unterstützt werden Projekte, die sich für Klima- und Umweltschutz einsetzen oder nachhaltiges Leben und Arbeiten in Bamberg fördern. Im Mittelpunkt stehen Ideen, die bewusst mit Ressourcen umgehen und unsere Umwelt langfristig schützen.
Vergaberichtlinie
Vergaberichtlinie zur Förderung von Projekten durch die Unterstützungsfonds der STADT BAMBERG für das Jahr 2026 – Unterstützungsfonds I, II und III
Die vorliegende Richtlinie regelt die Bedingungen, unter denen eine Förderung beantragt bzw. gewährt werden kann. Im Jahr 2026 ist die Antragstellung vom 27. April bis 07. Juni möglich.
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Gegenstand der Förderung
- Förderinhalte – und ziele
Die Stadt Bamberg fördert mit den Unterstützungsfonds Projekte, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen und nicht kommerziell oder dem eigenen Wohl dienend genutzt werden und im Stadtgebiet bzw. auf hiesiger lokaler Ebene einen, dem fondspezifischen Förderzweck Rechnung tragenden Zusatznutzen bzw. Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Die Projekte müssen von den Antragsstellenden eigenständig umgesetzt werden.
Fonds I: Schule, Hort, Kitas und Büchereien
Gefördert werden Projekte, die Bildungsarbeit, die Teilhabe an Bildung und/oder die fördernde Betreuung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Fonds II: Zusammenhalt in der Stadt und für Vereine
Gefördert werden soziale und/oder kulturelle Projekte, sofern diese zum Zusammenhalt in der Stadt und in Vereinen beitragen. Soziale Projekte sind solche, die sozialer Ungleichheit entgegenwirken. Kulturelle Projekte sind solche, die dem Erhalt des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt in Bamberg dienen.
Fonds III: Mobilität, Klima und Umwelt
Gefördert werden Projekte, die zum Klima- und/oder Umweltschutz und/oder zur Umsetzung eines nachhaltigen Lebens und Arbeitens in Bamberg beitragen. Nachhaltigkeit im Sinne des Fonds III trägt zum umwelt- und ressourcenschonenden Umgang bei.
Berücksichtigt ein Projektantrag den Förderzweck mehrerer Fonds, so richtet sich die Zuordnung nach dem Schwerpunkt des Projekts. - Art und Umfang der Förderung
Die Höhe der Zuwendung pro Förderantrag beträgt maximal 3.000 €. Es ist möglich, dass die bewilligten Projektmittel nicht den beantragten Mittel entsprechen. Die jeweiligen Fachsenate legen die Höhe der Bewilligung fest. Für jeden Fonds stehen bis zu 50.000 € zur Verfügung. - Zweckbindungsfrist
Die auf Grundlage dieser Richtlinie angeschafften Sachmittel dürfen innerhalb von zwei Jahren ab Zugang des Bewilligungsbescheids nicht veräußert werden. Der Antragstellende verpflichtet sich, einen vorzeitigen Verkauf (vor Ablauf der Zweijahresfrist) der Stadt Bamberg zu melden. Die Zuwendung ist in diesem Fall zurückzuzahlen.
Sollte seitens der Stadt Bamberg im Nachhinein ein Verstoß gegen diese Richtlinien festgestellt werden, kann die Zuwendung zurückgefordert werden.
- Förderinhalte – und ziele
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Antrag
- Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Vereine, Institutionen oder Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Bamberg und verantwortlichem Ansprechpartner, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit führen und in der Lage sind, die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Antragstellende können Projekte in Kooperation mit Projektpartnern durchführen. Nicht antragsberechtigt sind politische Parteien und Personen.
Mit der Einreichung eines Antrags wird die Erlaubnis zu einer Abfrage im Melderegister (MESO) erteilt, aus der hervorgeht, dass sich der Hauptwohnsitz des Antragstellenden im Stadtgebiet Bamberg befindet. - Antragstellung
Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Anmeldeformular auf der Homepage der Stadt Bamberg unter www.stadt.bamberg.de/unterstuetzungsfonds möglich. Das elektronische Antragsformular muss innerhalb der Antragsfrist vollständig ausgefüllt und mit den als Anlage vorgeschrieben Erklärungen und Nachweisen eingereicht werden.
Kontakt:
STADT BAMBERG
Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Maximiliansplatz 3
96050 Bamberg
Mail: buergerbeteiligung@stadt.bamberg.de - Antragsinhalt
Das Antragsformular muss eine Projektbeschreibung mit Zuordnung zu den Förderzielen, dem erwarteten Mehrwert für das Gemeinwohl der Bürgerschaft und eine verbindliche Darstellung der Kosten für das zu fördernde Projekt beinhalten. Es muss sich um ein in sich abgeschlossenes Projekt handeln, welches keiner anderen Projekte oder zusätzlicher Komponenten bedarf. - Frist
Anträge können vom 27.04. bis 07.06. des Haushaltsjahres 2026 eingereicht werden. Eingereicht ist der Antrag an dem Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.
Nach Fristablauf können eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. Nur für den Fall, dass die Fördermittel für fristgerecht eingegangene Anträge nicht aufgebraucht werden, erfolgt ein zweiter öffentlicher Förderaufruf. - Antragstellung vor Kauf bzw. Maßnahmenbeginn
Förderfähig sind nur Maßnahmen, deren Umsetzung im Zeitraum vom 01.10.2026 bis 31.10.2027 stattfindet. - Mitteilung Änderungen
Nachträgliche Änderungen beispielsweise hinsichtlich der Angaben des Antragstellenden zur Antragsberechtigung oder des zu fördernden Projekts sind unverzüglich dem Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bamberg mitzuteilen. - Sonstiges
- Über das Vermögen des Antragstellenden darf bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende, wenn sie oder ihre gesetzlichen Vertreter zur Abgabe einer Vermögensauskunft (§ 802 c der Zivilprozessordnung, § 284 der Abgabenordnung) verpflichtet sind oder ihnen diese abgenommen wurde.
- Antragsberechtigte
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Antragsprüfung, Auswahlverfahren, Zuständigkeittrag
- Püfung des Antrags
- Das Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bamberg prüft nach Antragseingang, ob der Antrag den formellen Vorgaben der vorliegenden Richtlinie entspricht.
- Ist dies der Fall, wird das Projekt vom zuständigen Fachamt auf Umsetzbarkeit, Qualität und Doppelförderungen geprüft.
- Die Anträge werden anhand eines Kriterienkatalogs überprüft und bewertet. Anhand dessen unterbreitet die Verwaltung dem zuständigen Fachsenat einen Vorschlag zur Bewilligung, bzw. Ablehnung der eingereichten Projekte.
- Die finale Entscheidung über die Vergabe fällen die zuständigen Fachsenate des Stadtrats.
Im Falle einer Bewilligung oder Teilbewilligung im Fachsenat kann die Auszahlung des Förderbetrags laut Bewilligungsbescheid abgerufen werden.
- Ausschluss der Doppelförderung
Eine Doppelförderung durch die Stadt Bamberg ist (auch bei Anteilsförderungen) ausgeschlossen.
Das geplante Projekt kann nur einmal aus Mitteln der Stadt Bamberg gefördert werden, eine weitere Förderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Gesetzliche Leistungen, auf die der Antragsteller einen Anspruch hat, sind gegenüber dem Förderprogramm vorrangig in Anspruch zu nehmen. - Anzahl der Projekte pro Antragsteller
In einem Jahr dürfen maximal zwei Projekte von ein und demselben Antragssteller gefördert werden. - Förderhäufigkeit
Projekte dürfen maximal zwei Jahre in Folge aus den Fonds unterstützt werden. Nach zwei Jahren Förderung kann ein Projekt die darauffolgenden zwei Jahre nicht aus den Unterstützungsfonds gefördert werden. - Förderzusage (Bewilligungsbescheid)
- Die Antragstellenden erhalten nach der Entscheidung im Stadtrat, bzw. den zuständigen Senaten, einen Bewilligungsbescheid, der Auflagen und Befristungen enthalten kann. Die Auszahlung der Mittel erfolgt, wie im Bewilligungsbescheid aufgeführt.
- Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss. Folgekosten von Projekten müssen anderweitig abgesichert werden.
- De-minimis-Beihilfe
Sollte die Zuwendung als staatliche Beihilfe (Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) einzustufen sein, erfolgt die Förderung als Kleinbeihilfe nach den einschlägigen EU-Verordnungen (sog. De-minimis-Beihilfe). Hat der Antragsteller oder die Antragstellerin in den letzten drei Steuerjahren Förderbescheide erhalten, auf denen Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 oder einer anderen De-minimis-Verordnung ausgewiesen sind, so muss deren Höhe bei Antragstellung angegeben werden. Anzugeben sind auch bereits beantragte, aber noch nicht bewilligte De-Minimis-Beihilfen. Hinweis: Unbeschadet der Höchstgrenze kann eine Förderung nur insoweit gewährt werden, wie die Summe aller De-minimis-Beihilfen die einschlägige De-minimis-Grenze nicht übersteigt. Entsprechende Formulare sind abrufbar unter: www.stadt.bamberg.de/unterstuetzungsfonds.
- Püfung des Antrags
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Auszahlung und Umsetzung
- Auszahlungsvoraussetzungen
Der positive Bewilligungsbescheid berechtigt den Antragsteller, die Auszahlung der Mittel beim Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit abzurufen. Die Frist zum Abrufen der Mittel ist zu wahren. - Verwendungsnachweis
Nach der Umsetzung des Projekts ist ein vollständiger Verwendungsnachweis mit Projektbericht, Kostenauflistung und Rechnungen bis zum 31.12.2027 einzureichen. Ein Verwendungsnachweis gilt als vollständig, wenn lückenlos sämtliche Rechnungen und Belege für die verwendete Fördersumme vorgelegt werden. Bei Fehlen der Verwendungsnachweise müssen die erhaltenen Fördermittel zurückgezahlt werden. Sollten nicht alle bewilligten Fördermittel verwendet werden, muss der Differenzbetrag (> 5 Euro) zurückgezahlt werden. - Rechtsanspruch
Bei der vorliegenden Förderung von Projekten aus der Bürgerschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Bamberg. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel.
Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung einer freiwilligen Förderung besteht nicht, vielmehr entscheidet das zuständige Stadtratsgremium nach Vorprüfung der Verwaltung aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. - Aufhebung und Erstattung
Die Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Erstattungsansprüche richten sich nach §§ 48ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Bei Aufhebung des Bewilligungsbescheids kann die erhaltene Zuwendung zurückgefordert werden. - Umsetzung
Die Antragstellenden müssen das Projekt selbst durchführen, ggf. mit im Antrag angegebenen Projektpartnern. Fördermittel dürfen nicht abgetreten oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Umsetzungszeitraum vom 01.10.2026 bis 31.10.2027.
- Auszahlungsvoraussetzungen
- Fotos, Logo
- Bildrechte Fotonachweise
Die Förderempfänger werden gebeten sich mit ihren Projekten für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bamberg zu Verfügung zu stellen. Sollte Ihr Projekt in den Unterstützungsfonds berücksichtigt werden, erklären Sie sich mit Einreichung Ihrer Fotos einverstanden, dass die Stadt Bamberg von Ihnen mitgeschickte Fotos honorarfrei für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf. Dies betrifft die Internetseite der Stadt Bamberg, ggf. Print- und Onlineprodukte wie das Rathaus Journal sowie die Social-Media-Kanäle der Stadt Bamberg.
Schicken Sie bitte immer den korrekten Fotonachweis mit, der selbstverständlich genannt wird, z.B. „Foto: Name, Vorname“ oder „Foto: Verein XXX“. Sollten auf den Fotos Personen zu sehen sein, klären Sie mit diesen bitte vorher ab, dass das Bildmaterial auf oben genannten Kanälen veröffentlicht werden darf. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig. - Logo-Verwendung
Das Logo der Unterstützungsfonds ist bei der Bewerbung des unterstützten Projekts durch Plakate, Flyer, Broschüren o.ä. zu verwenden. Wird mit Hilfe des Unterstützungsfonds ein materielles Produkt hergestellt, ist auf diesem das Logo vorzusehen, sofern es hier sinnvoll und ohne Mehrkosten platziert werden kann. Das Logo kann auf der Homepage der Stadt Bamberg unter www.stadt.bamberg.de/unterstuetzungsfonds heruntergeladen werden.
- Bildrechte Fotonachweise
- Inkrafttreten und Befristung der Vergaberichtlinie
Die Vergaberichtlinie zur Förderung von Projekten durch die Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg ist gültig für das Jahr 2026 und zur Abwicklung für das Haushaltsjahr 2026. Sie gilt für alle Anträge, die im Jahr 2026 bei der Stadt Bamberg, Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vollständig eingegangen sind. Sofern die haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Zeitschiene Fonds I, II, III
| 27. April 2026 - 07. Juni 2026 |
Einreichung der Projektanträge |
| September / Oktober 2026 |
Entscheidung Fonds I + II im Senat für Familie & Integration und Kultursenat (voraussichtlich) |
| September / Oktober 2026 | Entscheidung Fonds III im Mobilitätssenat (voraussichtlich) |
| bis 27.11.2026 | Abruf der bewilligten Mittel |
| 01.10.2026 - 31.10.2026 |
Umsetzungszeitraum der geförderten Projekte |
| 31.12.2027 |
Fristende zur Einreichung der Verwendungsnachweise |
So läuft das Vergabeverfahren
Nachdem Sie Ihren Antrag im Zeitraum vom 27.4. bis 07.06.2026 eingereicht haben, wird er im zuständigen Fachreferat geprüft. Dabei wird unter anderem geschaut, ob die Vergaberichtlinien eingehalten werden, wie gut die Projektidee ist, ob es ähnliche Projekte gibt und ob die Umsetzung realistisch ist.
Im Herbst entscheidet dann der jeweils zuständige Fachsenat des Stadtrats über die eingegangenen Anträge.
Wann ist der Umsetzungszeitraum ?
Der Umsetzungsszeitraum für geförderte Projekte läuft vom 01.10.2026 bis 31.10.2027.
Wird Ihr Projekt bewilligt, erhalten Sie eine Förderung. Bitte beachten Sie: Die Höhe der Förderung wird vom Fachsenat festgelegt und kann von der ursprünglich beantragten Summe abweichen.
Nach dem Projekt: Bericht und Nachweise
Spätestens bis zum 31.12.2027 reichen Sie bitte einen vollständigen Verwendungsnachweis ein. Dieser besteht aus:
- einem kurzen Projektbericht
- allen relevanten Rechnungsbelegen
Senden Sie die Unterlagen an: buergerbeteiligung@stadt.bamberg.de
Wichtig: Wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird, muss die ausgezahlte Fördersumme zurückgezahlt werden
Was sollte Ihr Projektbericht enthalten?
Damit wir Ihr Projekt gut nachvollziehen können, bitten wir Sie, im Bericht auf folgende Punkte einzugehen:
- Projektüberblick: Beschreiben Sie kurz Ihr Ziel, die umgesetzten Maßnahmen und inwieweit Sie Ihre Ziele erreicht haben.
- Angebotsumfang: Geben Sie an, wie viele Angebote durchgeführt wurden, wie viele Stunden diese umfassten und wie häufig sie stattfanden (z. B. wöchentlich, monatlich oder als Einzelveranstaltung).
- Teilnehmende: Wie viele Personen haben teilgenommen? Wenn möglich, nennen Sie auch deren Wohnorte oder die insgesamt erreichte Personenzahl.
- Zusammensetzung der Teilnehmenden: Schätzen Sie – soweit möglich – die Verteilung nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund sowie den Anteil von Teilnehmenden mit Behinderung.
- Durchführungsorte: Wo hat Ihr Angebot stattgefunden? Bitte nennen Sie die Orte bzw. Stadtteile.
- Feedback: Falls vorhanden, werten Sie bitte die Rückmeldungen aus Feedbackbögen aus.
- Nachweise über die Verwendung der Fördermittel: Reichen Sie alle Rechnungen und Belege ein, die zeigen, dass die Fördermittel vollständig eingesetzt wurden.
Nicht verwendete Beträge über 5,00 Euro müssen zurückgezahlt werden.