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Mobilfunk Bamberg

In der heutigen Gesellschaft ist die Nutzung von Handys und Smartphones zur Selbstverständlichkeit geworden. Zirka 60 Millionen Deutsche besitzen aktuell ein Mobiltelefon. Grundlage für eine funktionierende Mobilfunkkommunikation sind öffentlich zugängliche Mobilfunknetze. Immer häufiger wird darüber diskutiert, welche Einwirkungen elektromagnetische Strahlung, landläufig als „Elektrosmog“ bekannt, auf Menschen, Tiere und Pflanzen hat, weshalb durch umfangreichen Untersuchungen internationale Grenzwertempfehlungen beschlossen wurden. In Deutschland sind diese Werte in der
26. Bundesimmissionsschutzverordnung gesetzlich festgelegt.

Mobilfunksendeanlagen sowie Small Cells bedürfen zwar keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine baurechtliche Genehmigung erforderlich.

Die Mobilfunkbetreiber sind darüber hinaus verpflichtet sich für jede neue Mobilfunksendeanlage von der Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung ausstellen zu lassen, welche die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte nach der 26. BImSchV nachweist. Bei jeder Änderung verliert die Standortbescheinigung ihre Gültigkeit und ist vom Betreiber neu zu beantragen.

Sogenannte Small Cells bedürfen keine Standortbescheinigung, da diese eine maximale Leistung von weniger als 10 Watt erreichen.

Um sich einen individuellen Überblick über die einzelnen Mobilfunksendeanlagen und Small Cells Standorte der Stadt Bamberg zu verschaffen, verweisen wir auf die Elektromagnetischen Felder (EMF) Karte der Bundesnetzagentur.