Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherstellung des notwendigen alltäglichen Lebensunterhaltes im selben Umfang wie die Hilfe zum Lebensunterhalt. In der monatlichen Regelleistung sind einmalige Bedarfe (z. B. Bekleidung, Reparatur von Geräten usw.) eingearbeitet. Einmalige Hilfen darüber hinaus sind nur für die gesetzlich festgelegten Bedarfe möglich.
Die Grundsicherung ist grundsätzlich eine vorrangige Leistung gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt. Jedoch beinhaltet die Grundsicherung keine Hilfearten wie z.B. die Hilfen in besonderen Lebenslagen, so dass dafür eine gesonderte Antragstellung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass wir nur für Personen zuständig sind, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen. Die Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII werden nur auf Antrag gewährt.
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.