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Inhalt

Grundstücksentwässerung

Die Grundstücksentwässerung in der Abteilung Entwässerung von Bamberg Service ist im Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) sowie der Entwässerungsgebührensatzung zuständig für:

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren muss, insbesondere bei Neubauvorhaben und bei Änderungen an bestehenden Entwässerungsanlagen, zusätzlich zum Hochbau ein separater Antrag auf Entwässerungsgenehmigung zum Bau bzw. der Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage gestellt werden (§ 11 EWS). Dieser Antrag ist 2-fach beim BSB einzureichen.  

 

  • Antrag auf Entwässerungsgenehmigung