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Inhalt

Grabarten und Bestattungsformen

Reihen- oder Wahlgrab?

Reihengräber sind Grabstätten, deren Lage vom Friedhofsamt festgelegt wird. Ein Reihengrab wird für die Dauer einer festgelegten Ruhefrist vergeben und kann nicht verlängert werden. Nur auf dem Hauptfriedhof stehen Reihengräber zur Verfügung.

Grabarten

Anonyme Urnenbeisetzung

Der Wunsch des Verstorbenen kann auch eine anonyme Bestattung sein. Auf dem Hauptfriedhof gibt es diese Möglichkeit für Urnenbeisetzungen. Die Beisetzung findet ohne Beisein der Angehörigen auf einer schlichten Rasenfläche statt. Der Beisetzungsort ist dann nur der Friedhofsverwaltung bekannt und wird auch nicht bekannt gegeben.

Erdgrab

Für eine Sargbestattung stehen auf allen vier Friedhöfen ein- oder mehrstellige Erdgrabstätten zur Verfügung.

Nutzungszeiten:
Hauptfriedhof: 12 Jahre
Gaustadt: 15 Jahre
Wildensorg: 20 Jahre
Bug: 30 Jahre

Alle anderen unten aufgeführten Grabstätten sind Wahlgräber. Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab kann für eine längere Dauer erworben und nach dessen Ablauf auch verlängert werden.

Gräberfeld für Fehl- und Totgeburten

Seit dem Jahr 2003 werden auf dem Hauptfriedhof Fehl- und Totgeburten auf einem separaten Gräberfeld bestattet. Einmal im Quartal finden die Beisetzungen in Gemeinschaftsgräbern und mit gemeinsamen Trauerfeiern statt.

Gruft

Eine Gruft ist eine ausgemauerte unterirdische Begräbnisstätte für einen größeren familiären Personenkreis. Hier können sowohl Särge als auch Urnen beigesetzt werden.

Nutzungszeit:
12 Jahre

Halbanonyme Urnengemeinschaftsgrabanlage

Eine vollständig anonyme Beisetzung kann für die Angehörigen unter Umständen sehr belastend sein. Daher ist auf dem Hauptfriedhof eine halbanonyme Urnengrabanlage geschaffen worden. Hier finden Beisetzungen im Kreis der Angehörigen statt. Zwar erscheint der Name des Verstorbenen nicht am Grabmal, doch bietet das Wissen um die Begräbnisstätte den Hinterbliebenen die Möglichkeit eines persönlichen Trauerortes. Die Pflege übernimmt auch hier das Garten- und Friedhofsamt.

Nutzungszeit:
24 Jahre

Kindergräberfeld

Auf dem Hauptfriedhof gibt es ein extra ausgewiesenes Gräberfeld für Kindergräber. Das Nutzungsrecht für Kindergräber ist verkürzt, kann aber auf Wunsch der Angehörigen verlängert werden.

Nutzungszeit: 8 Jahre

Kolumbarium

Auf dem Hauptfriedhof gibt es zusätzliche Urnennischen im Kolumbarium, einem geschlossenen Gebäudeteil im historischen Portikus, unmittelbar angrenzend an die kleine Aussegnungshalle. Die Urnennischen im Kolumbarium können mehrere Urnen aufnehmen und bieten eine – wenn auch eingeschränkte – Möglichkeit zum Blumenschmuck.

Nutzungszeit: 12 Jahre

Muslimisches Gräberfeld

Auf Wunsch der Bamberger Muslime wurde auf dem Hauptfriedhof ein separates muslimisches Grabfeld eingerichtet, das den Ansprüchen muslimischer Bestattungen gerecht wird.

Nutzungszeit: 12 Jahre

Sarggemeinschafts-Grabfeld

Detailinfos Rasengrabfeld:

Die Gebühr für den Grabplatz beträgt 780 Euro pro bestattetem Sarg für 12 Jahre. Hinzu kommen einmalig 100 Euro für eine Grabsteinplatte (60 cm x 30 cm) und die Gebühr für die Beerdigung. Durch eine eventuelle Tieferlegung sind pro Rasengrab zwei Bestattungen möglich. Die Grabsteinplatte markiert den Grabplatz und kann mit vorgegebenen Bronzebuchstaben durch einen Steinmetzbetrieb beschriftet werden, wenn die Angehörigen dies wünschen. Bei einfacher Belegung der Grabstätte erlischt die Laufzeit nach 12 Jahren. Grabstätten, die durch eine Tieferlegung doppelt belegt werden sollen (z. B. Ehepartner, Lebenspartner) können bis zur Bestattung der zweiten Person verlängert werden. Nach der zweiten Beisetzung erlischt die Laufzeit der Grabstätte ebenfalls nach 12 Jahren. Ein Erwerb der Grabstätte als Vorratskauf ist nicht möglich.

Urnenerdgrab

Ein Erdgrab bietet auch bei einer Urnenbestattung die Möglichkeit zu einer eigenen und individuell gestalteten und gepflegten Grabstätte.

Nutzungszeit: 12 Jahre

Urnengemeinschaftsgrabanlagen

In verschiedenen Grabanlagen auf dem Hauptfriedhof können Urnen in einem vom Garten- und Friedhofsamt gestalteten und dauerhaft gepflegten Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden. Die Namen aller hier beigesetzten Verstorbenen werden auf dem Gemeinschaftsgrabstein verzeichnet.

Nutzungszeit:
24 Jahre

Urnennische

An verschiedenen Stellen des Hauptfriedhofes stehen Urnenwände und großzügig gestaltete Urnennischenanlagen zur Verfügung. In einer Urnennische können ein oder zwei Urnen beigesetzt werden.

Nutzungszeit:
12 Jahre