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Informationen für Hundebesitzer

Hunde sind der beste Freund des Menschen, doch manchmal sorgen sie bei anderen Mitbürgern auch für Verärgerung. Hundehaufen auf Gehwegen und Wiesen sowie freilaufende Hunde auf Kinderspielplätzen sind vor allem für Eltern kleiner Kinder ein Ärgernis. Wir möchten Sie als Hundehalter deswegen darauf hinweisen, dass die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere stets in mitgebrachten Plastiktüten zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Zudem dürfen Sie Ihre Hunde nur dort frei laufen lassen, wo dies auch erlaubt ist.

Was Sie als Hundehalter wissen müssen:

Beseitigung von Hundekot

  • Die Verunreinigung öffentlicher Straßen und Gehwege ist verboten, dies gilt auch für Verschmutzungen durch Tiere.
  • Es ist weiterhin verboten, städtische Grünanlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Hundekot ist durch den Halter des Tieres umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Anleinpflicht für Hunde

  • Grundsätzlich gilt, wer in öffentlichen Grünanlagen mit Tieren unterwegs ist, hat dafür zu sorgen, dass andere Nutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, Tiere auf Spielplätze oder ausgewiesene Liegewiesen mitzubringen.
  • Im gesamten Haingebiet besteht von März bis einschließlich Juli eine Anleinpflicht für Hunde; im Botanischen Garten auf den Gehwegen um den Hainweiher ERBA-Park dürfen Hunde das ganze Jahr über nicht frei laufen.
  • Im Umkreis von 50 Metern rund um Kinderpielplätze sind Hunde an die Leine zu nehmen.

Besondere Regelungen für Kampfhunde

  • Kampfhunde sind auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in allen öffentlichen Anlagen grundsätzlich an der Leine zu führen.
  • Die Leine muss reißfest und darf nicht länger als zwei Meter sein.
  • Auf Spielplätzen sowie in einem Sicherheitsbereich von 20 Metern um diese herum ist das Mitführen von Kampfhunden ganz untersagt.