"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) beschreibt zwei Formen von Baudenkmälern: Einzelgebäude oder Teile davon (Bauliche Anlagen) und Ensembles (eine Mehrheit von Baulichen Anlagen) sowie Bodendenkmäler (im Erdreich befindliche Denkmäler meist aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit). Eingriffe oder Veränderungen an diesen Denkmälern bedürfen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Entsprechende, leicht auszufüllende Antragsformulare liegen im "Bürgerservice Bauberatung" des Bauordnungsamtes im städtischen Baureferat auf bzw. finden Sie in der Randspalte.
An das Bauordnungsamt sind auch die ausgefüllten Anträge mit den zugehörigen Anlagen per Post oder per E-Mail an bauberatung@stadt.bamberg.de zu richten. Im Falle von baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist die Erlaubnis nach dem BayDSchG in der Baugenehmigung enthalten. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist immer die Zustellung eines amtlichen Baugenehmigungs- bzw. Erlaubnisbescheides.

Als Anlage sind dem Antrag auf Erlaubnis regelmäßig eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen mit Angabe von Materialien und Ausführungstechnik beizufügen. Hier haben sich die Leistungsbeschreibung bzw. das Kostenangebot der für die Ausführung in Frage kommen Fachfirmen bewährt. Ggf. sind in Abhängigkeit vom Vorhaben zusätzlich Pläne oder Details sowie Bestandsfotos und Lageplan hilfreich. Bei umfangreicheren Maßnahmen können weitere Unterlagen nach dem jeweiligen Einzelfall zusätzlich erforderlich werden.

Das Erlaubnisverfahren betrifft innerhalb des Stadtdenkmals Bamberg in den meisten Fällen Maßnahmen, wie Fassadenrestaurierungen, Änderung der Fenster, Dacheindeckungen, Freiraumgestaltungen, aber auch die Restaurierung von Hausfiguren. Bei Veränderungen von Einzelbaudenkmälern umfasst die Erlaubnispflicht zusätzlich auch Maßnahmen im Inneren des Gebäudes, z.B. bei Eingriffen in die Grundrissstruktur, bei Arbeiten an historischen Ausstattungen oder auch bei der Verlegung haustechnischer Anlagen.

Generell empfiehlt es sich, vor Einreichung des Erlaubnisantrags die geplanten Maßnahmen mit den Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde zu besprechen. Dies dient einer reibungslosen und zügigen Bearbeitung des Antrags, insbesondere bei umfangreichen, meist auch baugenehmigungspflichtigen Veränderungen. Bestandspläne, Photos Fotos und erste Entwurfsskizzen sind bei einer Vorberatung hilfreich. Auch ein Besprechungstermin im Objekt ist nützlich, da sich sowohl Bauherr als auch die Vertreter der Denkmalpflege einen Eindruck vom Zustand, der Eigenart und den Anforderungen und Bedürfnissen, des Hauses vertraut machen können. Diese Beratung ist, wie auch das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren stets kostenlos.

Bei sehr wertvollen Baudenkmälern, die über eine lange Baugeschichte, reichhaltige Ausstattung und somit über eine Vielzahl bauhistorischer Aussagen verfügen, sind für eine fachgerechte Instandsetzung einige Vorarbeiten notwendig, die in einem sog. Vorprojekt zusammengefasst werden. Beteiligt sind hierbei Statiker, Bauforscher, Restauratoren, Bauvermesser. Die Kosten für ein solches Vorprojekt stellen keine überflüssigen Ausgaben dar, vielmehr dienen sie mit exakten Aufmaßen, Schadenskartierungen, Baualtersplänen, Befunduntersuchungen und Fotodokumentation jedes einzelnen Raumes als Grundlage für die darauf aufbauende Instandsetzungsplanung sowie für eine genaue Massen- und Kostenermittlung. Entsprechende mit der Denkmalpflege abgestimmte Vorprojekte können grundsätzlich bezuschusst werden.

Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde finden regelmäßig Behördensprechtage mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege statt. Diese Termine dienen sowohl der Beratung in der Planungsphase als auch während der Bauausführung. Nicht selten erfolgen diese Beratungen vor Ort.

Je erfahrener der Architekt, die Bau- oder Handwerksfirma ist, desto wirtschaftlicher kann gebaut werden, und umso geringer ist auch die Gefahr langfristiger Nachfolgeschäden. Deshalb sollten die Arbeiten nur von Fachleuten durchgeführt werden, die über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Baudenkmälern, d. h. mit den Eigentümlichkeiten der historischen Baustoffe, Baukonstruktionen und der alten Oberflächen, verfügen.

Vielfach ist es notwendig, alles, was von dokumentarischem Interesse ist, während der Baumaßnahme festzustellen, ggf. auch schriftlich oder fotografisch festzuhalten. Die Denkmalbehörden stehen auch hierbei auf Wunsch gerne beratend zur Verfügung.