Soziale Wohnraumförderung
Sie suchen eine Wohnung?
Informationen über freie Wohnungen können Sie über die örtliche Tagespresse (Inserate), einschlägige Internetseiten, gewerbliche Wohnungsvermittlung (Makler) und bei Wohnungsbauunternehmen erhalten.
Auskunft über die örtlichen Mietpreisverhältnisse gibt der Bamberger Mietspiegel (siehe nebenstehender Link).
Im Stadtgebiet Bamberg vermieten verschiedene Wohnungsbauunternehmen (Auflistung siehe nebenstehend unter Dokumente) auch Sozialwohnungen. Das sind Mietwohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und bei denen die Vermieter an bestimmte gesetzliche Auflagen, u. a. bei der Höhe der Miete gebunden sind.
Wer ist zuständig für die Feststellung der Wohnberechtigung?
Haben Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Stadtgebiets von Bamberg? Dann stellen Sie Ihren Antrag bei der Sozialen Wohnraumförderung der Stadt Bamberg.
(siehe Formular „Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung – Bewohner Stadt“)
Wohnen Sie außerhalb von Bamberg? Dann stellen Sie Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Wohnsitzbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Bezug einer Sozialwohnung erfüllen?
Die Wohnberechtigung richtet sich unter anderem nach der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen. Je nach Haushaltsgröße gelten dafür unterschiedliche Einkommensgrenzen. Werden diese überschritten, besteht kein Anspruch auf eine Sozialwohnung.
Die nachfolgende stark vereinfachende Darstellung stellt lediglich eine unverbindliche Orientierungshilfe dar, die eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Einkommensberechnung nicht ersetzen kann:
|
Haushaltsgröße |
Einkommen |
entspricht |
Einkommen |
entspricht |
Einkommen |
entspricht |
|
1 Person |
17.500,00 € |
26.230,00 € |
22.900,00 € |
33.944,00 € |
28.300,00 € |
41.569,00 € |
|
2 Personen |
27.500,00 € |
41.746,00 € |
35.350,00 € |
51.730,00 € |
43.200,00 € |
62.944,00 € |
|
2 Personen davon 1 Kind |
28.800,00 € |
42.373,00 € |
37.600,00 € |
54.944,00 € |
46.400,00 € |
67.516,00 € |
|
3 Personen |
32.500,00 € |
47.659,00 € |
43.200,00 € |
62.944,00 € |
53.900,00 € |
78.230,00 € |
|
3 Personen davon 1 Kind |
33.800,00 € |
49.516,00 € |
45.450,00 € |
66.159,00 € |
57.100,00 € |
82.801,00 € |
|
3 Personen davon 2 Kinder |
35.100,00 € |
51.373,00 € |
47.700,00 € |
69.373,00 € |
60.300,00 € |
87.373,00 € |
|
4 Personen davon 2 Kinder |
40.100,00 € |
58.516,00 € |
55.550,00 € |
80.587,00 € |
71.000,00 € |
102.569,00 € |
|
5 Personen davon 3 Kinder |
46.400,00 € |
67.516,00 € |
65.650,00 € |
95.016,00 € |
84.900,00 € |
122.516,00 € |
|
Für jede weitere Person |
5.000,00 € |
|
7.850,00 € |
|
10.700,00 € |
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Weitere Kinder: zuzüglich je |
1.300,00 € |
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2.250,00 € |
|
3.200,00 € |
Gerne geben wir Ihnen hierzu auf Anfrage nähere Auskünfte oder führen eine überschlägige Vorberechnung durch.
Sie möchten sich um eine Sozialwohnung bewerben?
Im Stadtgebiet gelegene Sozialwohnungen, einschließlich Wohnungen, die der einkommensorientierten Förderung (EOF) der Einkommensstufen I, II und II unterliegen, dürfen nur an Personen vermietet werden, deren Wohnberechtigung festgestellt wurde.
Wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung bzw. EOF-Wohnung der Stufe I erfüllen, dann werden Sie von uns auf Antrag hierfür vorgemerkt und erhalten einen Vormerkbescheid.
Sind die Voraussetzungen für den Bezug einer EOF-Wohnung der Stufe II oder III gegeben, erhalten Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein (kostenpflichtig, 7,50 €). Mit diesem können Sie sich bei den Wohnungsbauunternehmen für eine solche Wohnung direkt bewerben (siehe Adressenliste für Wohnungssuchende).
Mit einem allgemeinen, bayernweit gültigen Wohnberechtigungsschein ist es außerdem möglich, sich um eine Sozialwohnung zu bewerben, die außerhalb des Stadtgebiets Bamberg liegt.
Wie lange dauert es, bis Ihnen eine Sozialwohnung angeboten werden kann?
Bamberg zählt zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Sozialwohnungen sind nur in begrenzter Zahl vorhanden.
Leider ist es nicht möglich zu prognostizieren, wann Ihnen ein konkretes Wohnungsangebot gemacht werden kann. Dies hängt zum einen von der Zahl und Beschaffenheit der frei oder bezugsfertig werdenden Wohnungen, zum anderen von der Zahl der Wohnungssuchenden und deren Dringlichkeit ab.
Es ist daher sinnvoll, die Wohnungssuche nicht nur auf das Stadtgebiet und nicht nur auf Sozialwohnungen zu beschränken.
Formulare
- (554 kB, 25.02.2026)
- (435 kB, 25.02.2026)