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Bodendenkmäler: Beratung und denkmalfachliches Verfahren

Bodendenkmäler sind wichtige Geschichtszeugnisse aus der menschlichen Vergangenheit und genießen einen umfassenden gesetzlichen Schutz. Sie müssen daher von Bauherren bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Liegen etwa im Rahmen von Neubauvorhaben, Umbauten im Bestand oder Aufgrabungen (z.B. zur Leitungsverlegung) erforderliche Erdarbeiten innerhalb eines bekannten oder zu vermutenden Bodendenkmals, so wird für die entsprechenden Bodeneingriffe eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG von der Unteren Denkmalschutzbehörde benötigt.

Ist ein Bodendenkmal durch Baumaßnahmen betroffen?

Über den Bayerischen Denkmal-Atlas können sich Vorhabensträger jederzeit darüber informieren, ob im Bereich ihrer jeweiligen Planung bereits Bodendenkmäler bekannt sind.
Darüber hinaus können aber auch Areale, die nicht in der Denkmalliste eingetragen sind, Denkmaleigenschaft besitzen. Diese sog. Verdachtsflächen sind den Bodendenkmälern dabei rechtlich gleichgestellt, d.h. bei geplanten Bodeneingriffen ist ebenfalls eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG erforderlich.
Ob ein Bodendenkmal durch Baumaßnahmen betroffen ist, kann grundsätzlich auch durch eine formlose Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde/ Stadtarchäologie der Stadt Bamberg geklärt werden.

Antragstellung bei Baumaßnahmen im Bereich von Bodendenkmälern

Wird eine bodendenkmalpflegerische Betroffenheit festgestellt, ist seitens des Bauherrn ein Erlaubnisantrag nach Art. 7 BayDSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.

Hierzu ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail an bauberatung@stadt.bamberg.de zu übermitteln. Alternativ ist weiterhin auch eine Abgabe in Papierform beim Bauordnungsamt bzw. der Bauberatung der Stadt Bamberg möglich.

Die Antragsprüfung folgt dabei zunächst der Prämisse eines ungestörten Erhalts des Bodendenkmals. Dies kann gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen wie Umplanungen oder eine konservatorische (Teil-) Überdeckung des Bodendenkmals erreicht werden. Entsprechende Maßnahmen können dabei durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) finanziell gefördert werden, wobei eine vorherige Beratung durch das BLfD jedoch obligatorisch ist.

Wird im Rahmen der Prüfung hingegen festgestellt, dass das Bodendenkmal durch die geplanten Baumaßnahmen ganz oder teilweise zerstört wird, ist eine archäologische Ersatzmaßnahme (Ausgrabung) erforderlich. Art und Umfang der archäologischen Maßnahmen werden dabei durch Auflagen im denkmalrechtlichen Erlaubnisbescheid geregelt. Die Kosten zur Erfüllung dieser Auflagen sind nach der aktuellen Rechtsprechung vom Vorhabensträger zu übernehmen.

Beratung und Dienstleistung durch die Stadtarchäologie

Die Stadtarchäologie Bamberg berät Planer und Bauherren vor und während des gesamten Planungs- und Ausführungszeitraums. So können bereits frühzeitig im Vorfeld von Baumaßnahmen Konzepte und Zeitpläne entwickelt werden, die ein Mit- und Nebeneinander von Archäologie und Bauvorhaben ohne spätere Stillstandszeiten, ausufernde Kosten o.ä. ermöglichen.
Ferner erstellt die Stadtarchäologie auf Wunsch eine denkmalfachliche Leistungsbeschreibung, welche den Ablauf und die erforderlichen Grabungs- und Dokumentationsarbeiten der archäologischen Ersatzmaßnahme einschließlich Personal- und Zeitaufwand festlegt. Auf dieser Basis können dann seitens des Vorhabensträgers Kostenangebote bei archäologischen Grabungsfirmen eingeholt werden.
Auch während der laufenden archäologischen Untersuchungen erfolgt eine intensive Betreuung und Überwachung der jeweiligen Maßnahmen durch die Stadtarchäologie. Dies gewährleistet eine sowohl aus Sicht der Bodendenkmalpflege als auch aus Sicht des Bauherrn optimale Abwicklung und Ausführung der archäologischen Untersuchungen auf Basis der zuvor erstellten Konzepte.