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Inhalt

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

  • Herstellung und Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage außerhalb von Gebäuden.
  • Herstellung und Änderung der Entwässerungseinrichtungen in Gebäuden.
  • Herstellung und Änderung von Anschlusskanälen.
  • Vorübergehende Einleitung von Abwasser (Kirchweihen, Straßen- und Stadtteilfesten und ähnlichen Veranstaltungen sowie das Aufstellen von Toilettenwagen, Baustelleneinrichtungen, Bürocontainern u.ä.).
  • Vorübergehende Einleitung von Grundwasser aus Baustellen, Grundwasserbohrversuchen und -sanierungen (Altlasten), vorübergehende Einleitung von Abwasser bei Fassadenreinigung.
  • Herstellung und Änderung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen innerhalb von Gebäuden, die gewerbliche, industrielle und ähnliche nichthäusliche Abwässer aufnehmen und ableiten, insbesondere Abwasservorbehandlungsanlagen, sowie bei Änderung der genehmigten Abwassermenge, der Abwasserzusammensetzung und des Verfahrens der Vorbehandlung (Gaststätten, Fertigung, Tankstellen u.ä.).
  • Einleitung von Stoffen nach § 14 Abs. 12 (gewerbliche und industrielle Abwässer).

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