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Volker-Hinniger-Fonds

Im Jahr 1990 stiftete Frau Gretel Hinniger zum Gedenken an ihren 1988 verunglückten Sohn, den Künstler Volker Hinniger, einen Preis zur Förderung junger Künstler. Seit 1992 wird nun im zweijährigen bzw. seit dem Jahr 2002 in dreijährigem Turnus der Volker-Hinniger-Preis vergeben. Laut Stiftungssatzung wird der Preis an eine junge Künstlerin bzw. einen jungen Künstler verliehen, die/der zum Zeitpunkt der Preisverleihung nicht älter als 41 Jahre sein darf. Der Preis ist ausschließlich auf die bildende Kunst beschränkt.