"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Brexit

Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31.01.2020 und dem Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020, ist es notwendig, dass bereits im Bundesgebiet lebende Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirland Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik zur Anzeige bringen (§ 16 Abs. 2 S. 2 FreizügG/EU).

Dies können Sie unter Verwendung des hier hinterlegten Formulars „Aufenthaltsanzeige“ erledigen.

Bitte geben Sie den Aufenthaltsgrund an. Denn allein die Anmeldung bei der Meldebehörde muss nicht mit einem Aufenthalt einhergehen. Diese Anzeige dient lediglich dazu, festzustellen, welche Berechtigten sich im Bundesgebiet und im Zuständigkeitsbereich unserer Behörde aufhalten und weiterhin nach Ablauf des Übergangszeitraums aufhalten werden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit dies in Schriftform, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache zu erledigen.

Im Gegenzug erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die Tatsache der Anzeige. Diese Bestätigung beinhaltet keine Feststellung des Aufenthaltsrechts.

Ab dem 01.01.2021 sollten Sie dann einen Antrag auf ein Aufenthaltsdokument-GB stellen. Das Dokument wird in Form einer Scheckkarte und einer Mindestgültigkeit von fünf Jahren, jedoch für längstens zehn Jahre ausgestellt. Allerdings ist die Verwendungsdauer an den Pass des Inhabers gekoppelt, was auch durch die Eintragung der Passnummer in der Karte zum Ausdruck kommt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Daueraufenthaltsrechts, kann dies auf dem Dokument vermerkt werden.

Für Anzeigen und Anträge wird Ihnen eine Frist von bis zu sechs Monate nach Ablauf des Übergangszeitraums gewährt.

Auf der Webseite des BMI wurden mittlerweile umfassende Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen in deutscher (www.bmi.bund.de/brexit-info) sowie in englischer (www.bmi.bund.de/brexit-info-en) Sprache eingestellt. Zudem steht dort jeweils eine PDF-Broschüre zum Herunterladen bereit.