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Sprengstoffrecht

Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist u.a. zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen notwendig.

Die Stadt Bamberg ist im Bereich des Sprengstoffrechts nur für die Erteilung von Erlaubnissen im nichtgewerblichen Bereich zuständig:

  • für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
  • das Vorderladerschießen und
  • für das Schießen mit Böllern