Bewachungsgewerbe
Wer selbständig im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO).
Folgenden Voraussetzungen sind grundsätzlich erforderlich:
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Haftpflichtversicherung
- Nachweis über Sachkundeprüfung
Wachpersonen, die angestellt werden sollen, sind über das Bewacherregister zu melden.