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Inhalt

Bewachungsgewerbe

Wer selbständig im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO).

Folgenden Voraussetzungen sind grundsätzlich erforderlich:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über Sachkundeprüfung

Wachpersonen, die angestellt werden sollen, sind über das Bewacherregister zu melden.