Sperrzeitregelung in Bamberg
In Bamberg gilt seit 2011 eine Kommunale Sperrzeit-Verordnung. Sie setzt die Sperrstunde unter der Woche auf 02:00 Uhr fest, an Wochenenden und an Feiertagen beginnt die Sperrzeit um 04:00 Uhr morgens. Die Sperrzeit dauert jeweils bis 06:00 Uhr an.
Die Kommunale Sperrzeit-Verordnung sieht Ausnahmen vor. Das heißt, dass Gastronomen oder Veranstalter in Ausnahmefällen von diesen Sperrzeiten abweichen können. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, müssen gute Gründe vorliegen, die schriftlich und mit Unterschrift vorgetragen werden müssen.
Wir möchten Sie weiterhin darauf hinweisen, dass das Ordnungsamt zur Prüfung Ihrer Angaben mindestens 4 Wochen benötigt. Anträge, die nicht rechtzeitig eingereicht werden, können daher abgelehnt werden.