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Inhalt

Fragen und Antworten zu Jugendschutzthemen

Alkohol

Das Jugendschutzgesetz gestattet die Abgabe alkoholischer Getränke und den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren.

Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke dürfen nur an Volljähirge abgegeben bzw. ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit konsumiert werden.

Ausgang - Gaststätten/Diskotheken/Konzerte

Frage:

Wie lange darf ein Kind oder ein Jugendlicher abends ausgehen?

Antwort:

Wie lange Minderjährige abends Ausgang haben, wie lange sie auf der Straße spielen dürfen, ob sie bei Freunden übernachten dürfen etc., wird nicht vom Gesetzt bestimmt, sondern muß zwischen Eltern und Kindern verhandelt und von den Eltern bestimmt werden.

Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt an bestimmten Orten.

Gaststätten/Diskotheken

Frage:

Ab welchem Alter und wie lange dürfen sich Kinder und Jugendliche in Gaststätten aufhalten?

Antwort:

Der alleinige Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Gaststätten/Diskotheken ist nicht erlaubt.
Als Ausnahme gilt, wenn Minderjährige in diesem Alter eine Mahlzeit oder ein alkoholfreies Getränk einnehmen. Die Anwesenheit beschränkt sich dabei auf die tatsächliche Verzehrzeit.
Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche ohne Begleitung bis 24.00 Uhr bleiben.

Konzerte

Frage:

Ab welchem Alter dürfen Kinder oder Jugendliche ein Konzert besuchen?

Antwort:

Für den Besuch von Popkonzerten oder anderen Musikkonzerten gibt es keine Altersbeschränkungen, da Konzerte nicht als Tanzveranstaltungen gelten und somit nicht im Jugendschutzgesetz aufgeführt sind. Um Gefährdungen auszuschließen, können jedoch die zuständigen Behörden (Ordnungs- und Jugendamt) den Veranstaltern Auflagen erteilen, die z.B. Alters- und Zeitgrenzen beinhalten.

Personensorgeberechtigte und Erziehungsbeauftragte/Erziehungsbeauftragung

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen Personensorgeberechtigten und Erziehungsbeauftragten

Antwort:

Personensorgeberechtigte sind in der Regel die Eltern. Die Personensorge umfasst nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen, seinen Aufenthalt und seinen Umgang zu bestimmen.
Erziehungsbeauftragt nach dem Jugendschutzgesetz ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt (z.B. Ausbilder, Jugendleiter, Verwandter etc.).
Befinden sich Kinder und Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, werden einige Beschränkungen im Jugendschutzgesetz aufgehoben. So dürfen sich Minderjährige dann z.B. ohne zeitliche Begrenzung in Gaststätten oder Diskotheken aufhalten.

Frage:

Darf eine 15-jährige Jugendliche mit ihrem volljährigen Freund oder Bruder in eine Gaststätte oder Diskothek gehen?

Antwort:

Ja, auch ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Eltern der Jugendlichen dem volljährigen Freund oder Bruder eine Erziehungsbeauftragung erteilen. Der Erziehungsbeauftragte übernimmt die Aufsichtspflicht und ist somit für die anvertraute Jugendliche verantwortlich. Das bedeutet, dass er sich ständig in der Nähe der Jugendlichen aufhalten muss, um deren Verhalten kontrollieren zu können. Die Erziehungsbeauftragung muss bei einer eventuellen Kontrolle dargelegt werden. Hierzu eignet sich z.B. ein Vordruck. Dokument-Einbindung: Jugendschutz - Formblatt Erziehungsbeauftragung

Eltern sollten bei der Auswahl der erziehungsbeauftragten Begleitperson auf Folgendes achten:

  • Sie sollten die Begleitperson kennen und ihr vertrauen können.
  • Sie sollten klare Vereinbarungen mit der Begleitperson treffen, z.B. darüber wann und wie ihr Kind wieder nach Hause kommt.
  • Die erziehungsbeauftragte Person muss genügend erzieherische Kompetenz besitzen, um Gefährdungen richtig einschätzen zu können und auch gegebenenfalls Grenzen zu setzen.

 

Rauchen

Frage:

Welche Altersbegrenzung gilt für das Rauchen und für den Kauf von Zigaretten?

Antwort:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Der Verkauf von Zigaretten an unter 18-Jährige ist verboten.

Taschengeld

Tipps und Anregungen zu diesem Thema liefert unser Faltblatt:

  • Taschengeld - Tipps und Anregungen für Eltern

Urlaubsreisen

Frage:

Dürfen Minderjährige alleine, ohne Eltern, Urlaub machen?

Antwort:

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren eine Urlaubsreise ohne Eltern verbieten würde. Was trotzdem zu beachten ist, steht im Info-Blatt Jugendliche alleine unterwegs.

Wasserpfeifen

Frage:

Ist das Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) weniger schädlich als der Konsum von Zigaretten?

Antwort:

Nein, Studien belegen, dass der Konsum von Wasserpfeifen genau so gesundheitschädlich wie das Zigarettenrauchen ist. So wurden eine ganze Reihe von Schadstoffen wie z.B. Teer, Blei, Nickel usw. auch im Rauch der Wasserpeife nachgewiesen. Deshalb ist der Konsum von Wasserpfeifen mit nikotinhaltigem Tabak in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren nicht erlaubt. Ebenso darf an Minderjährige kein nikotinhaltiger Shisha-Tabak verkauft werden.