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Inhalt

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Maßnahmen der Jugendhilfe müssen neben der sozialpädagogischen Hilfe auch wirtschaftlich geleistet werden. Diese finanziellen Leistungen sind bei den weit überwiegenden Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) unabdingbar. Sie sind daher wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe.
Unter wirtschaftlicher Jugendhilfe sind daher alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen.

Die wichtigsten Tätigkeiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind:

  • Antragsaufnahme:
    • für teilstationäre Maßnahmen (z.B. Tagesgruppe)
    • für stationäre Maßnahme
      - Mutter/Vater–Kind–Einrichtungen
      - Hilfen zur Erziehung (Heimunterbringung, Vollzeitpflege)
      - Eingliederungshilfen 
  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit,Prüfung der Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern
  • Bewilligungen, Kostenzusagen
  • Heranziehung zu den Kosten (Kostenbeiträge)
  • Geltendmachung von Kostenersätzen und Kostenerstattungen
  • Abwicklung der Widerspruchs- und Klageverfahren