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Inhalt

Rahmenpläne

Als Zwischenschritt vom vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) zum verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) werden auf der Ebene der informellen Planung zu verschiedenen Teilbereichen der Stadt, in denen Handlungsbedarf vorliegt oder in naher Zukunft zu erwarten ist, Rahmenplanungen erstellt.

Diese Planungen dienen dazu, Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und stadtplanerische Prozesse anzustoßen. Dabei reicht die Spannweite von nutzungsspezifischen Untersuchungen bis zu Gestaltungsvorschlägen.

Der Rahmenplan ist im Gegensatz zu den Bauleitplänen nicht gesetzlich normiert und begründet im Vergleich zum Bebauungsplan auch kein Baurecht. Er ist ein informelles Planungsinstrument.

Der Rahmenplan stellt konzeptionelle Planungen für zu meist größere Teilflächen des Stadtgebietes dar und behandelt größere städtebauliche Zusammenhänge.

Als Bindeglied zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan stellt er Zielvereinbarungen zwischen politischen Gremien und planender Verwaltung dar, auf deren Grundlage u.a. Bebauungspläne entwickelt werden.