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Inhalt

Mitwirkung bei überörtlichen Planungen

Die städtische Planungshoheit erstreckt sich im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) auf das gesamte Stadtgebiet Bambergs.

Darüber hinaus gibt es außerdem übergeordnete Belange und Fachplanungen sowie Bauleitplanungen von Nachbargemeinden, die beachtet bzw. abgestimmt werden müssen. Dies sind z.B. die gesetzlich geregelte Landesplanung mit dem Leitziel "gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und zu erhalten" sowie eine Vielzahl von übergeordneten Fachplanungen (wasserwirtschaftliche, naturschutzrechtliche und verkehrliche Fachplanungen etc.).

Bei der Landesplanung, die über das Landesentwicklungsprogramm Bayern und den daraus abgeleiteten Regionalplan Oberfranken-West im Rahmen der städtischen Bauleitplanung zu berücksichtigende Vorgaben macht, wird die Stadt Bamberg über den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West beteiligt. In diesem Planungsverband sind alle Gemeinden der Region vertreten. Ebenso wird die Stadt Bamberg bei sog. Raumordnungsverfahren bzw. landesplanerischen Stellungnahmen (z.B. für große Handelseinrichtungen oder Windenergieanlagen) beteiligt.

Auf informeller Planungsebene startete zudem im Jahr 2001 eine interkommunale Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden Bamberg, Bischberg, Hallstadt, Hirschaid als Pilotprojekt der Städtebauförderung. Anlass waren die sich aus der Besonderheit eines Verdichtungsraumes ergebenden Probleme in der Einzelhandelsentwicklung. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE B²H²) hat sich im Laufe der Jahre konzeptionell und verfahrenstechnisch kontinuierlich weiterentwickelt, zuletzt mit Fortschreibung der gemeinsamen, grundlagengebenden Vereinbarung 2017.