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Inhalt

Parklizenzierung

Mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. April 1980) und der Straßenverkehrsordnung (27. Juli 1980) erhielten die Verkehrsbehörden die Möglichkeit, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Anwohner zu reservieren. Im Frühjahr 2002 trat mit der Ergänzung der gesetzlichen Grundlage auch eine Begriffsänderung in Kraft: Aus "Anwohnerparken" wurde "Bewohnerparken". Die Einrichtung und Verwaltung von Bewohnerparkgebieten wird von der jeweiligen Stadtverwaltung durchgeführt.

Ziele

Der Besitz eines Bewohnerparkausweises erleichtert das Parken im öffentlichen Straßenraum für Quartiersbewohner ohne private Abstellmöglichkeit. Daneben stehen auch weitere Nutzer im Fokus großräumiger Planungen. Je nach Umfeld sind Kunden- und Besucherstellplätze oder andere spezielle Stellplätze im öffentlichen Raum notwendig.

Sachstand

Seit der Einführung der Parklizenzierung Bamberg im Mai 1986 werden sukzessive Bewohnerstellplätze ausgewiesen. In der Bamberger Innenstadt sind derzeit 22 Lizenzgebiete eingerichtet.

Im Stadtplanungsamt werden notwendige Planungsgrundlagen erhoben und Konzepte für Bewohnerparken erarbeitet. Diese werden als Entscheidungsgrundlage dem Stadtrat vorgestellt.

Informationen

Für die Verwaltung der Lizenzgebiete und Beantragung, Ausgabe und Kennzeichenänderung von Bewohnerparkausweisen (Parklizenzen) ist das Straßenverkehrsamt zuständig. Auch in der Infothek im Rathaus Maxplatz können Anträge gestellt werden. Beim Straßenverkehrsamt können auch Sondergenehmigungen wie die sog. Handwerkerplakette, für soziale Dienste etc. beantragt werden.

Erfolgreiche Parkraumbewirtschaftung kommt nicht ohne Überwachung aus. Durch ungeordnetes Parken (Falschparker und insbesondere Gehwegparker) werden notwendige Flächen für andere Straßenraumnutzungen (Busse, Lieferverkehr, Fußgänger, Begrünung etc.) erheblich eingeschränkt. Der städtische Parküberwachungsdienst trägt deshalb ganz entscheidend zum Funktionieren der Verkehrsplanung bei.

Bei einzelnen notwendigen Nutzungsänderungen von Stellplätzen hilft die Verkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt weiter.