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Ulanenpark - ehem. Glaskontor-Gelände

B-Planverfahren Nr. 242 F

Mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 242 F – Ulanenpark soll eine geordnete Entwicklung für das von der Kapellenstraße, Theresienstraße, Hedwigstraße, Erlichstraße und Jägerstraße umschlossene Gebiet erreicht werden. Bei einer Größe von ca. 4,9 Hektar liegt das Areal in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum mit Kirche, Grundschule, Ladengeschäften und Gastwirtschaften.

Überblick, was bisher geschah ...

  • 03. 07.2013: Billigung des Rahmenplans sowie Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Bau- und Werksenat
  • 19.08.2013: Planungswerkstatt unter Beteiligung von mehr als hundert Vertretern von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen sowie zahlreichen Anwohnern
  • 03.12.2013: Billigung des überarbeiteten Konzeptes im Bau- und Werksenat
    Städtebauliches Konzept vom 03.12.2013
  • 15.07.2014: Vorstellung der weiterentwickelten Planung im Bau- und Werksenat
    Gestaltungsplan vom 15.07.2014
  • 22.09. bis 30.10.2014: erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
  • öffentliche Informationsveranstaltungen

In der Folgezeit wurde die Planung erneut weiterentwickelt. Die parallel geführten Verhandlungen mit den Alteigentümern bezüglich ihrer Mitwirkungsbereitschaft zum notwendigen Flächentauschen oder zum Verkauf der Flächen nahmen sowohl zeitlich als auch planerisch Einfluss auf Verlauf und Ausgestaltung der Planung, wobei an der grundsätzlichen städtebaulichen Ausprägung und Grundordnung des Planungskonzepts vom 15.07.2014 festgehalten wurde.

Um auch ein aussagekräftiges Gesamtkonzept in Bezug auf die zu erwartenden Erschließung- und Entwässerungsanlagen zu erhalten, wurde ein Fachbüro mit der Ausarbeitung einer Vorplanung beauftragt. Zum aktuellen Stand des Bebauungsplan-Entwurfes liegt nun ein belastbarer Planungsstand zur Gesamterschließung vor, der sich in den im Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen widerspiegelt. In der jetzt vorliegenden Form sind sämtliche Belange u.a. aus verkehrstechnischer, feuerwehrtechnischer und entwässerungstechnischer Sicht berücksichtigt.

Zur Absicherung der Planung wurden weitere umweltrelevante Belange überprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet. So wurde zur Ausarbeitung der für den Bebauungsplan erforderlichen Grünordnung ein entsprechendes Fachbüro beauftragt. Ferner wurde ein Schallschutzgutachten gefertigt, um eine nachhaltige Berücksichtigung der bestehenden und zu erwartenden Belastungen zu gewährleisten. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse wurden im Planungsprozess und zuletzt durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt.

Das städtische Immobilienmanagement hat die Ziele des Bebauungsplans zwischenzeitlich im Rahmen einer privaten Bodenordnung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern durch notarielle Verträge umgesetzt. Im Wege dieser Tauschverträge konnte dabei sowohl sichergestellt werden, dass die Stadt Bamberg Eigentümerin sämtlicher Erschließungsflächen wird, als auch, dass alle Bauplätze im Geltungsbereich sofort nach Abschluss der Erschließungsarbeiten bebaubar sein werden, ohne dass es zusätzlicher vertraglicher Regelungen unter den Privateigentümern bedarf.

In seiner Sitzung vom 05.04.2017 hat der Bau- und Werksenat die von der Verwaltung weiterentwickelte Planung gebilligt und für den Bebauungsplan-Entwurf von 05.04.2017 die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung wird im Zeitraum vom 02.05. bis 02.06.2017 in den Räumen des Stadtplanungsamtes durchgeführt.

Am 17.05.2017 findet in Kooperation mit dem Bürgerverein eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Planungsstand der öffentlichen Auslegung im Pfarrsaal Maria Hilf in der Wunderburg statt.

Aktuelle Infos zum Planungsstand

Rückblick: Bürgerbeteiligung