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Inhalt

Standesamt Bamberg

Persönliche Vorsprachen beim Standesamt Bamberg können grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Für einen großen Teil Ihrer Anliegen bieten wir Vorgehensweisen an, die ein persönliches Erscheinen nicht notwendig machen.

Aufgrund des hohen Geschäftsanfalls sind wir telefonisch nicht immer gut für Sie erreichbar. In diesem Fall können Sie uns Ihr Anliegen auch über unser Kontaktformular (siehe Kontaktfeld) mitteilen. Wenn Sie uns dabei Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie gerne zurück.

Für die einzelnen Servicebereiche gilt:

Urkundenanforderungen

  • Personenstandsurkunden können über das Bürgerserviceportal angefordert werden:
  • Eine persönliche Vorsprache zur Abholung von Urkunden ist in dringenden Fällen möglich. Eine Terminvereinbarung ist dazu nicht notwendig.

  • Urkunden können nur an nach dem Personenstandsgesetz Berechtigte ausgehändigt werden. Berechtigte können anderen Personen eine Vollmacht zur Abholung erteilen.

  • Wegen krankheitsbedingter Personalengpässe ist die Urkundenstelle vorübergehend zu folgenden Zeiten geöffnet:
    Montag bis Freitag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag
    14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

  • Haben Sie keine Möglichkeit, Serviceangebote im Internet zu nutzen oder Urkunden in dringenden Fällen persönlich abzuholen, ist die Bestellung von Personenstandsurkunden auch schriftlich per Brief möglich. Ihre postalische Anfrage richten Sie bitte an diese Anschrift:
    Standesamt Bamberg
    Urkundenstelle
    Maximiliansplatz 3
    96047 Bamberg
    Die Gebühr für die bestellten Urkunden ist nach Rechnungsstellung durch das Standesamt per Vorkasse zu entrichten. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.

Eheschließungen

Schön, dass Sie in Bamberg die Ehe schließen möchten!

Hier können Sie einen Wunschtermin bis zu 18 Monate im Voraus für Ihre Trauung in Bamberg reservieren: 

Standesamt Bamberg - Traukalender online

Damit Ihre Trauung stattfinden kann, ist es notwendig, dass Sie Ihre Eheschließung auch formal anmelden. Informationen dazu finden Sie hier.

Geburten

Ist Ihr Kind im Klinikum Bamberg geboren, ist eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung der Geburt grundsätzlich nicht notwendig. Die zur Beurkundung notwendigen Unterlagen werden von dort direkt an uns übermittelt. Bitte geben Sie im Klinikum unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an, damit wir Sie ggf. kontaktieren können. Die Geburtsurkunden für Ihr Kind werden Ihnen automatisch zugeschickt.

Ist Ihr Kind nicht im Klinikum Bamberg geboren, wollen Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen oder für ein Neugeborenes eine Namenserklärung abgeben, kontaktieren Sie uns bitte, um einen Termin zu vereinbaren.

Die Beantragung der Nachbeurkundung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes erfolgt ausschließlich schriftlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.

Wir informieren Sie über notwendige Unterlagen und die Vorgehensweise.

E-Mail-Kontakt: geburten@stadt.bamberg.de

Sterbefälle

Sämtliche zur Beurkundung notwendige Dokumente übermitteln Sie uns bitte postalisch oder werfen diese in den Hausbriefkasten der Stadt Bamberg am Rathaus Maximiliansplatz ein. Neu ausgestellte Sterbeurkunden werden den Bestattungsunternehmen zugeschickt.

Ist die Vorsprache von Mitarbeitern von Bestattungsunternehmen zur Anzeige von Sterbefällen notwendig, kann diese zu unseren üblichen Servicezeiten erfolgen:

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Sollte in dringenden Angelegenheiten eine Vorsprache außerhalb dieser Zeiten unbedingt notwendig sein, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an uns.

Die Beantragung der Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalles erfolgt ausschließlich schriftlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie über notwendige Unterlagen und die Vorgehensweise.

E-Mail-Kontakt: sterbefaelle@stadt.bamberg.de

Andere Dienstleistungen

Auch für alle anderen Dienstleistungen ist die Vereinbarung eines Vorsprachetermins notwendig. Dies gilt insbesondere auch für folgende Anliegen:

  • Sämtliche Namenserklärungen sowie Namensänderungsanträge
  • Erklärungen zur Änderung der Geschlechtsangabe
  • Kirchenaustritte

Ihre Terminanfrage richten Sie bitte wie folgt an uns:




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