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Inhalt

Bei einer Sterbefallbeurkundung notwendige Unterlagen

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden.
  • Für ausländische Urkunden, die nicht mehrsprachig ausgestellt sind, benötigen wir eine Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher.
  • In besonderen Fällen können weitere Urkunden erforderlich sind.

Für alle Angehörigen

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Geburtsurkunde oder
  3. beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister

Zusätzlich für verheiratete Angehörige

  1. Eheurkunde oder
  2. beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  3. eine ausländische Heiratsurkunde, mit Übersetzung und einem Nachweis der aktuellen Namensführung

Zusätzlich für den ledigen Vater

  1. eine beglaubigte Ablichtung der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter
  2. eine beglaubigte Ablichtung der Sorgeerklärung (nur wenn diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde)

Zusätzlich für geschiedene oder verwitwete Angehörige

  1. Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk und aktueller Namensführung
  2. bei einer Eheschließung oder Scheidung im Ausland setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Bamberg in Verbindung
  3. eine beglaubigte Ablichtung der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter
  4. eine beglaubigte Ablichtung der Sorgerechtserklärung (nur wenn diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde)

Zusätzlich für Spätaussiedler

  1. Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
  2. Registrierschein
  3. Aufnahmebescheid
  4. Bescheinigung über die aktuelle Namensführung