Begleitetes Fahren mit 17
Der Antrag für das Begleitete Fahren mit 17 ist in der Führerscheinstelle der Stadt Bamberg oder bei den Fahrschulen erhältlich.
Benötigte Unterlagen
- Antrag Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren mit 17
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
- Personalausweis oder Reisepass (§ 2 Abs. 6 StVG, §21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
- Aktueller Sehtest (§ 12, § 67 FeV)
- Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung. (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)
- Von jeder Begleitperson muss eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) und des Personalausweises bzw. Reisepasses (Vorder- und Rückseite) dem Antrag beigelegt werden.
Gebühren
- Antrag mit 1 Begleitperson: 65,70 Euro
- Antrag mit 2 Begleitpersonen: 79,00 Euro
- Antrag mit 3 Begleitpersonen: 92,30 Euro
- Antrag mit 4 Begleitpersonen: 105,60 Euro
- Antrag mit 5 Begleitpersonen: 118,90 Euro
- Antrag mit 6 Begleitpersonen: 132,20 Euro
Informationen und Hinweise zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - Begleitetes Fahren ab 17.