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Inhalt

Ersatzführerschein (Verlust oder Diebstahl § 25 Abs. 4 FeV)

Bei Verlust oder Diebstahl hat der Antragsteller eine Versicherung an Eides Statt bei der Führerscheinstelle der Stadt Bamberg abzugeben. Mit der eidesstattlichen Versicherung legt der Antragsteller dar, dass der Führerschein abhanden gekommen ist und verpflichtet sich zur sofortigen Abgabe des Führerscheines, sollte dieser wieder in den Besitz des Antragstellers zurückkehren. Der Antragsteller wird hierbei darüber belehrt, dass er mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden kann, sollte er nachweislich falsche Angaben machen oder seinen Pflichten nicht nachkommen. Außer ermächtigte Bedienstete der Stadt Bamberg sind nur Notare autorisiert, die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.

Bei Diebstahl ersetzt die Vorlage der Diebstahlsanzeige der Polizei die eidesstattliche Versicherung.

In diesem Fall reduziert sich die Gebühr um 30,70 Euro.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Führerscheines bei Verlust / Umtausch
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
  • Personalausweis oder Reisepass (§ 2 Abs. 6 StVG, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
  • Aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls der Führerschein nicht von der Stadt Bamberg ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde), sofern sie noch im Besitz eines alten Dokumentes (Papierform) sind.

Gebühren

  • 71,30 EURO (inkl. Gebühr für die eidesstattliche Versicherung in Höhe von 30,70 EURO)
  • 5,00 Euro zusätzlich für den Direktversand nach Hause

Hinweis

Zwischen Verlust / Diebstahl und Antragstellung sollten etwa 4 Wochen abgewartet werden, für ein etwaiges Wiederfinden des Führerscheins.