Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Sie können den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Angabe der Fahrschule persönlich bei der Führerscheinstelle der Stadt Bamberg stellen oder in der Fahrschule abgeben.
Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, M, L, S, T
- Fahrerlaubnisantrag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ( § 2 Abs. 6 StVG, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12, § 67 FeV)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)
Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E
- Fahrerlaubnisantrag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (§ 2 Abs. 6 StVG, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs.3 Nr. 2 FeV)
- Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (§ 11 FeV).
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)
Bei Fahrertätigkeiten, die unter das Berufs-Kraftfahrerqualifikationsgesetz fallen, ist die Vorlage einer Grundqualifikation notwendig. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,50 Euro an.
Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1, D1E
- Fahrerlaubnisantrag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (§ 2 Abs. 6 StVG, § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV)
- Führungszeugnis (Beantragung im Einwohnermeldeamt oder in der Infothek im Rathaus Maxplatz § 2 Abs. 7 letzter Satz StVG)
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
- Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle über die körperliche und geistige Eignung inkl. Überprüfung der Leistungsfunktionen (Anlage 5 FeV zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 u. 5)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)
Bei Fahrertätigkeiten die unter das Berufs-Kraftfahrerqualifikationsgesetz fallen, ist die Vorlage einer Grundqualifikation notwendig. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,50 Euro an.
Falls Sie im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates sind, müssen Sie im Zuge der Erweiterung auf eine deutsche Fahrerlaubnis auf Ihren bisherigen ausländischen Führerschein verzichten (§ 8 FeV).
Gebühren
- 44,70 Euro Erteilung / Erweiterung mit Probezeit
- 43,90 Euro Erweiterung ohne Probezeit