"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei, § 26 FeV)

Umschreibung während des Dienstverhältnisses oder aufgrund einer Bescheinigung für welche Klassen von Kraftfahrzeugen Ihnen diese Erlaubnis erteilt war. § 27 Abs. 1 FeV

Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen A1, A, B, BE, M, L, S, T

  • Fahrerlaubnisantrag (§ 27 FeV)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
  • Dienstführerschein oder Bescheinigung über Dienstfahrerlaubnisbesitz (§ 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV)
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls der Führerschein nicht von der Stadt Bamberg ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde)

Gebühren

  • 43,90 EURO
  • 5,00 Euro zusätzlich für den Direktversand nach Hause

Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • Fahrerlaubnisantrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild neuen Datums (Halbprofil, ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm, §21 Abs. 3 Nr. 2 FeV)
  • Dienstführerschein oder Bescheinigung über früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz (§ 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV)
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls der Führerschein nicht von der Stadt Bamberg ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
  • zusätzliche bei Klassen D1, D1E,D, DE Führungszeugnis (Beantragung im Einwohnermeldeamt oder in der Infothek im Rathaus am Maxplatz - § 2 Abs. 7 letzter Satz StVG)

Gebühren

  • 43,90 EURO
  • 5,00 Euro zusätzlich für den Direktversand nach Hause

Der (bisherige) Zivilführerschein ist bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen, da dieser entwertet bzw. eingezogen werden muss.

Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.