Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU- oder Listen-Staat § 31 Abs. 2 FeV)
Eine Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist nur möglich durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Eine Ausbildungspflicht besteht nicht.
Bitte wenden Sie sich an eine Fahrschule.
Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen A, B
- Fahrerlaubnisantrag (§ 31 Abs. 2 FeV)
- Ausweisdokument
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV )
- Originalführerschein (§ 31 Abs. 3 FeV)
- Kopie des ausländischen Originalführerscheins mit beglaubigter Übersetzung (durch amtlich anerkannten Übersetzer oder ADAC) § 29 Abs. 2 Satz 2 FeV
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12, § 67 FeV)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheines die bisherige ausländische Fahrerlaubnis eingezogen wird (§ 31 Abs. 4 FeV).
Bei einer Umschreibung der Klassen C1, C1E, C, CE wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Stadt Bamberg.
Gebühren
54,90 EURO
Bei Fahrerlaubnisantrag B 197 fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro an.