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Inhalt

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU- oder Listen-Staat § 31 Abs. 2 FeV)

Eine Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist nur möglich durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Eine Ausbildungspflicht besteht nicht.

Bitte wenden Sie sich an eine Fahrschule.

Benötigte Unterlagen - Fahrerlaubnisklassen A, B

  • Fahrerlaubnisantrag (§ 31 Abs. 2 FeV)
  • Ausweisdokument
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm, § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV )
  • Originalführerschein (§ 31 Abs. 3 FeV)
  • Kopie des ausländischen Originalführerscheins mit beglaubigter Übersetzung (durch amtlich anerkannten Übersetzer oder ADAC) § 29 Abs. 2 Satz 2 FeV
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12, § 67 FeV)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV)

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheines die bisherige ausländische Fahrerlaubnis eingezogen wird (§ 31 Abs. 4 FeV).

Bei einer Umschreibung der Klassen C1, C1E, C, CE wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle der Stadt Bamberg.

Gebühren

54,90 EURO

Bei Fahrerlaubnisantrag B 197 fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro an.